Während über die Bewilligung über die Hochspannungsleitung von Vorchdorf bis ins Almtal noch verhandelt wird, sollen Betroffene der geplanten Hochspannungsleitung jetzt zustimmen – auch wenn Sie gegen den ersten Bewilligungsbescheid berufen haben. Die Initiative “110 kV ade!” beschuldigt die Energie AG, dabei zu unlauteren Mitteln zu greifen. Die Energie AG beruhigt und versteht die künstliche Hetze mancher Parteien gegen das Projekt nicht.
“Im Laufe des gesamten Verfahrens haben von der Stromleitung betroffene Grundeigentümer ihre Bedenken und Änderungswünsche kundgetan. Gemeinsam wurde ein neuer Plan erarbeitet, wo auch diese Wünsche mit eingeflossen sind. Entschädigungszahlungen für Wald- und Wiesen wurden berechnet. Jetzt geht es darum, die Leitung nach Plan einzureichen!”, sagt Energie-AG Pressesprecher Michael Frostl im salzi.at Gespräch.
“Viel mehr geht es bei der von der Initiative “110 kV.ade” kritisierten Niederschrift um einen Optionsvertrag, der übrigends kein Lockangebot ist, sondern den betroffenen Grundeigentümern Sicherheit geben soll, dass auch bei einer Beeinspruchung des Bescheides ihre Änderungswünsche und Abgeltungen gesichert sind!”, so Frostl weiter.
Mehrere solcher Fälle sorgen bei den Grundeigentümern für Ärger: “Ein Betroffener in Inzersdorf wurde aufgefordert zu unterschreiben, dass er mit einer schon besprochenen kleinen Änderung der Trasse einverstanden ist. Tatsächlich hätte er damit seine Kapitulation erklärt. Denn schriftlich ist formuliert, dass er dem im genannten Plan festgehaltenen Trassenverlauf zustimmt – für den Fall der Bewilligung durch das Wirtschaftsministerium. Tatsächlich sind dagegen aber noch Rechtsmittel möglich. Sie werden auch genutzt werden,” berichtet ein Initiativensprecher.
Mit einem finanziellen “Nachschlag” sollte hingegen ein Vorchdorfer Landwirt umgestimmt werden – auch er ist nicht bereit, seinen Grund freiwillig zur Verfügung zu stellen. Aus für ihn unerklärlichen Gründen enthält das erneuerte Angebot der Energie AG für ein Waldstück plötzlich einen um 85 Prozent höheren Entschädigungssatz. “Wenn Politiker für Geld Ihre Meinung ändern, landen sie vor einem Korruptionsausschuss. Eine Ahndung für so etwas wie Bestechung von Bürgerinitiativen scheint es nicht zu geben”, empört sich Michael Praschma von “110 kV ade!”.
Michael Frostl dazu: “Die Entschädigungszahlungen für eine Wiese und einen darauf errichteten Masten sind klar definiert. Nicht so bei einem Waldstück. Dort muss es genaue Gutachten über den Waldbestand, Baumstärken, eventuelle Baumschneisen etc. geben, wodurch sich etwaige Entschädigungszahlungen auch nachträglich gravierend ändern können! Das sind definitv keine Lockangebote, sondern marktübliche Preise.”
Die Initiative hatte zuletzt bereits angeprangert, dass die Energie AG Druck auf einzelne Grundeigentümer ausübe: Die Planung weniger nachteiliger Leitungsführungen könnte rückgängig gemacht werden, wenn der Eigentümer kein Entgegenkommen zeige. Die Berufung der Eigentümer von gut zwei Dritteln der betroffenen Grundstücke liegt derweil noch beim Bundeswirtschaftsministerium. Dort muss entschieden werden, ob die erstinstanzliche Bewilligung der Freileitung durch das Land rechtens war. Dritte Instanz wäre der Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof.
“Heftig kritisiert wird von der Bürgerinitiative zudem, dass sich Landeshauptmann Pühringer auch nach Abschluss des Behördenverfahrens auf Landesebene nicht zur Sache äußern will. Die Aufforderung, sich seiner Verantwortung gegenüber der Bevölkerung in einer Podiumsdiskussion zu stellen, hatte er abgelehnt. “110 kV ade!” hatte ihn darauf aufmerksam gemacht, dass entgegen seiner Zusage die Behörde einen “empörend ungerechten Bescheid” erlassen habe.”, so Michael Praschma vom Verein 110 kV ade!
Der Pressesprecher als Nebelwerfer
Leider stimmt so gut wie nichts wirklich an dem, was Pressesprecher Michael Frostel erwidert. Wir bitten Interessierte an der Wahrheit auf die PRESSE-Seite unserer Homepage 110kv-ade.at