In einer Wohnung im 2. Obergeschoss des Betreubaren Wohnen in Unterach am Attersee (Bezirk Vöcklabruck) brach am Mittwochabend vermutlich aufgrund umgefallener Grablichter am Balkon ein Brand aus. Sofort schlugen Anwohner Alarm und verständigten die Feuerwehr. Zum Zeitpunkt des Brandausbruches befand sich ein 50-jähriger Mann in der Wohnung, der aufgrund einer Behinderung ständige Unterstützung seiner Mutter benötigt und die Benützung eines Rollstuhls für ihn unumgänglich ist.
“Bereits bei der Anfahrt zum Feuerwehrdepot haben wir gesehen, dass es sich hier um einen Brand beim Betreubaren Wohnen handelt. Umgehend haben wir daraufhin Alarmstufe 1 ausgelöst und die Feuerwehren Buchenort und Au-See nachgefordert!”, schildert Feuerwehrkommandant Walter Höllermann die ersten Minuten im salzi.at Gespräch.
Der 50-Jährige und dessen Mutter konnten rasch aus der bereits stark verrauchten Wohnung gebracht werden. Mit schwerem Atemschutz haben mehrere Atemschutztrupps den Brand, der im Bereich des Balkons der Wohnung ausgebrochen war, schnell unter Kontrolle gebracht. An der Dachkonstruktion sowie am Gebäude selbst entstand erheblicher Sachschaden. Ein weiterer 72-jähriger Hausbewohner und Ersthelfer erlitt einen Schock und musste vom Roten Kreuz erstversorgt und zur Abklärung ins Krankenhaus Vöcklabruck gebracht werden.
Bürgermeister reagierte rasch
Bgm Englbert Gnigler (SPÖ) reagierte rasch und bot seine Hilfe an |
“Als wir die Sirenen hörten liefen mein Vater und ich sofort vor die Türe. Da wir in der Nachbarschaft wohne, haben wir sofort das Brandgeschehen bemerkt und eilten den Betroffenen zur Hilfe. Gemeinsam konnten wir den Mann mit Behinderung und dessen pflegende Mutter aus der Wohnung retten!”, so Englbert Gnigler (SPÖ), Bürgermeister von Unterach.
Opfern Privatwohnung zur Verfügung gestellt
Da im Wohnhaus des Bürgermeister eine kleine Garsoniere frei steht, hat der Bürgermeister gleich zweimal rasch reagiert. Ohne lange zu zögern stellte Gnigler den beiden Betroffenen bis zur Renovierung des durch den Brand stark in Mitleidenschaft gezogenen Wohnung seine zur Verfügung.
“Das ist doch selbstverständlich. Bis der Schock verarbeitet ist und die Wohnung wieder bezugsfertig ist, können sie bei mir wohnen!”