Immer wieder bleiben Unternehmen Arbeitnehmern viel Geld schuldig. Um die berechtigten Ansprüche der Arbeitnehmer abzuwehren, schrecken manche auch vor fristlosen Entlassungen aus an den Haaren herbeigezogen Gründen nicht zurück. Besonders übel mitgespielt wurde einem Metallarbeiter von einer Ebenseer Firma, bei der er 13 Jahre lang beschäftigt war. Zunächst überwies ihm die Firma einfach um mehr als 100 Euro monatlich weniger Lohn.
Als der Mann die Differenz einforderte wurde er sofort gekündigt und aufgefordert, den offenen Resturlaub und Zeitausgleich zu verbrauchen. Da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, weigerte sich der Mann und erklärte sich weiter arbeitsbereit. Daraufhin wandelte der Unternehmer die Kündigung plötzlich in eine fristlose Entlassung um. Die fadenscheinige Begründung: Der Arbeiter habe ein Bautagebuch entwendet. Die Arbeiterkammer Gmunden musste für den Mann vor Gericht gehen, wo er zu 100 Prozent Recht bekam. Die offenen Beträge reichten von offenem Lohn über eine Urlaubsersatzleistung bis hin zur Abfertigung. Er bekam mehr als 19.000 Euro zugesprochen.
AK Gmunden – eine starke Partnerin
Die AK Gmunden ist eine starke Partnerin für ihre Mitglieder. Das bestätigt die Bilanz 2011. Schwerpunkt war auch für die AK Gmunden der Kampf gegen die Krise und ihre Folgen. Tausende Arbeitnehmer aus dem Bezirk haben im Vorjahr Rat und Hilfe gesucht.
Das Jahr 2011 im Bezirk Gmunden
Im Bezirk Gmunden hat die Arbeiterkammer rund 37.000 Mitglieder. Diese Arbeitnehmer sind sowohl in kleinen und mittleren Handels- und Gewerbebetrieben als auch größeren Industriebetrieben beschäftigt.
Die Arbeitslosenzahlen im Bezirk sind seit dem krisenbedingten Rekordjahr 2009 erfreulicherweise kontinuierlich zurückgegangen, im Vorjahr um 8,2 Prozent. Die Arbeitslosenquote betrug im Jahresdurchschnitt 2011 4,1 Prozent . Das liegt sehr nahe an der durchschnittlichen Arbeitslosequote in Oberösterreich von 4,2 Prozent und deutlich unter der Österreichquote von 6,3 Prozent. Inklusive Schulungsteilnehmern und Lehrstellensuchenden waren im Jahresdurchschnitt 2011 2224 Personen arbeitsuchend gemeldet. Insgesamt mussten 2011 im Bezirk Gmunden 35 Unternehmen Insolvenz anmelden. Von diesen Insolvenzen waren 427 Arbeitnehmer betroffen.
9263 Rechtsberatungen
In 9263 Fällen haben sich AK-Mitglieder 2011 mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die Arbeiterkammer Gmunden gewandt. Das ist eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Vor allem die telefonische Rechtsberatung hat sich wieder bestens bewährt. Dem Großteil der 5715 Anrufer wurde sofort geholfen. Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr 3343 Arbeitnehmer/- innen in die Bezirksstelle Gmunden gekommen.
Die meisten Fragen wurden zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen und den damit verbundenen Ansprüchen gestellt. Auch Lohn und Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Lehrverhältnisse und Altersteilzeit waren häufige Themen. 7 Der regionalen Zweiteilung des Bezirkes entsprechend, bietet die AK Gmunden einen wöchentlichen Sprechtag auch im Herzen des Salzkammerguts, in Bad Ischl, an.
Mehr als sechs Millionen Euro Vertretungserfolg
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen kam zur Beratung die Vertretung. Durch außergerichtliche Interventionen wurden im Vorjahr 313.678 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. In zahlreichen Fällen musste die AK Gmunden wieder bis vor das Arbeits- und Sozialgericht gehen, damit die Betroffenen ihr Geld erhielten. 626.677 Euro wurden auf diesem Weg erkämpft. Dabei ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Sonderzahlungen, Überstundenentgelte und Abfertigungsansprüche.
Hinzu kommen die Beträge, die bei Insolvenzvertretungen für Arbeitnehmer aus dem Bezirk durchgesetzt wurden: 2011 machte dies 5.060.531 Euro aus. Damit hat die AK Gmunden im Vorjahr für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 6.000.940 Euro erreichen können. Das ist gegenüber 2009 eine Steigerung um 1,8 Million Euro!
Die überwiegende Mehrheit der Fälle betrafen Ungereimtheiten mit der Endabrechnung nach Beendigung eines Dienstverhältnisses. Fehlende Lohnbestandteile, Überstundezuschläge, anteilige Sonderzahlungen und Abfertigungen mussten in vielen Fällen von der AK nachgefordert werden.
Auch mit der verspäteten Bezahlung von Löhnen und Gehältern hatten Arbeitnehmer im Vorjahr zu kämpfen. Oft wurden die Ansprüche erst nach Intervention durch die AK abgerechnet und beglichen. Aber auch das außergerichtliche Einschreiten der AK genügt nicht immer: Manche Unternehmen bleiben trotzdem alles schuldig. Dann müssen die Ansprüche beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden. Und selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird.
In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.