Die Möglichkeiten auf Berufung gegen den energierechtlichen Bescheid steht allen Parteien des Verfahrens zu — zweite Instanz ist das Wirtschaftsministerium; Naturschutzverfahren wurde erstinstanzlich von der Bezirkshauptmannschaft durchgeführt — Berufungsinstanz ist die Landesregierung.
Nach intensiven Diskussionen und Prüfungen wurde von der Oö. Landesregierung nun der Bescheid zur Genehmigung einer neuen 110kv Stromleitung von Vorchdorf ins Almtal erteilt. Energie-Landesrat Rudi Anschober: “Die Behörde hat es sich nicht leicht gemacht. Trotz eines akut reformbedürftigen Starkstromwegegesetz haben wir extern die Frage des Bedarfes und möglicher Alternativen untersuchen lassen. Das Ergebnis dieser externen Analyse durch Prof. Fickert von der TU Graz hat diesen Bedarf eindeutig bestätigt und die vorliegende Lösung als die bestmögliche bewertet. Auf Basis dieser Ergebnisse und des umzusetzenden Gesetzes gab es für die Behörde keine Möglichkeit als die vorliegende Entscheidung.”
Gegner des Projektes haben nun die Möglichkeit gegen diesen Bescheid binnen zwei Wochen zu berufen, wobei die zweite Instanz hierfür das Wirtschaftsministerium wäre. Die Naturschutzaspekte werden erstinstanzlich von der Bezirkshauptmannschaft bewertet, wobei bei Berufung gegen diesen Bescheid die Landesregierung die Berufungsinstanz darstellt.
Anschober abschließend: “Dennoch sehe ich weiterhin die akute Notwendigkeit einer Modernisierung und Demokratisierung des derzeitigen Starkstromwegegesetzes. Es muss an die Wirklichkeit engagierter Bürger/innengruppen und deren wachsendem Interesse an Einbindung und Mitsprache angepasst werden. Nur dann wird die Akzeptanz für notwendige Infrastrukturprojekte zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit steigen.”
Sauer stößt diese Presseaussendung bei der Innitiative 100KV ad! auf: “Einen positiven Bescheid mit negativem Inhalt hat das Land zur geplanten 110-kV-Freileitung erlassen: In erster Instanz wurde die Leitung von Vorchdorf nach Kirchdorf nach dem Energierecht bewilligt. Die Betroffenen werden dagegen berufen. Eine weitere erforderliche Bewilligung nach dem Naturschutzrecht muss erst beantragt werden. Die Verfahren sind voneinander rechtlich unabhängig. Die Bewilligungsgründe können erst nach Zustellung des Bescheids untersucht werden…
Noch bevor die Betroffenen in den sieben “Trassengemeinden” den Bescheid in Händen haben, hat Energielandesrat Rudi Anschober das vorläufige Ergebnis des ersten der erforderlichen Bewilligungsverfahren per Presssemitteilung verkündet. Wir veröffentlichen die Pressemitteilung im Wortlaut. Einer Mitteilung der zuständigen Rechtsabteilung zufolge wird der bescheid am Mittwoch oder Donnerstag dieser Woche verschickt, so dass Näheres zum Wochenende bekannt sein wird.”, so 110KV-ad auf ihrer Webseite.
Liebe Gmundnerin!
Wenn Sie unmittelbar neben einer Hochspannungsleitung wohnen müßten, wäre Ihre Sicht der Dinge wohl eine andere, oder?
Wenn ich die Energie AG wär, würde ich denjenigen einfach mal den Strom kappen, dann werden sie schon sehen, dass eine garantierte Versorgungssicherheit von Vorteil ist. Und wenn alle möglichen Verfahren ergeben, dass die Leitung die sinnvollere Variante ist, dann sollte das doch mal akzeptiert werden.