Ein 42-jähriger Fahrzeuglenker fuhr am späten Mittwochnachmittag mit seinem Fahrzeug im Bereich der Turmstraße in Linz. Auf Grund eines vorangegangenen Alkoholkonsums verlor der Lenker die Herrschaft über seinen Pkw und touchiert in der Folge mit einem entgegenkommenden PKW eines Familienvaters aus Laakirchen. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt daraufhin ohne anzuhalten fort und flüchtete von der Örtlichkeit.
Alkolenker flüchtete vor Polizei
Der Geschädigte, der im Zuge des Unfalles nicht verletzt wurde, verständigte auf Grund des vorgefallenen Sachverhaltes die Polizei. Im Zuge einer sofort vorgenommenen Funkfahndung wurde der aus dem Bezirk Grieskirchen stammende Unfalllenker von einer Funkwagenbesatzung der Linzer Polizei angehalten und zu einer entsprechenden Lenker- und Fahrzeugkontrolle aufgefordert. Von den Polizisten konnte auch am Fahrzeug des 42-jährigen Beschädigungen festgestellt werden.
Mit 1,8 Promille unterwegs
Ein vorgenommener Alkotest ergab eine Beeinträchtigung der Atemluft durch Alkohol von 1,78 Promille. Laut Angaben des Lenkers hatte er an die 10 halbe Bier als auch 10 Gespritzte getrunken. Laut Polizei erwartet den 42-Jährigen, bedingt durch das Verhalten des Kraftfahrzeuglenkers ein längerer Entzug der Lenkerberechtigung. Allein aufgrund der Alkoholbeeinträchtigung muss der Alkolenker aus Grieskirchen mit einem Entzug von mindestens 6 Monaten rechnen. Erschwerend kommen dabei noch die Verursachung eines Verkehrsunfalls und auch die Fahrerflucht hinzu.
Neben den angeführten Entzug der Lenkberechtigung hat der Lenker auch noch mit einer hohen Verwaltungsstrafe und sonstigen Auflagen (z.B. Amtsarzt) zu rechnen. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeidirektion Linz daraufhin, dass in derartigen Fällen auch noch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Kraftfahrzeuglenker beispielsweise durch die Kfz-Versicherung entstehen können. Dem Lenker wurde der Führerschein abgenommen, die Weiterfahrt untersagt und die entsprechenden Anzeigen erstattet.