Gemeinsam gegen die Schließung von Bezirksgerichten treten nun Bürgermeister aus Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark auf und fordern konkret die Erhaltung des Bezirksgerichtes Bad Ischl.
Bei einer Pressekonferenz zur Zukunft des Bezirksgerichts Bad Ischl und Präsentation der Initiative für die Schaffung eines Gerichtsbezirkes Bad Ischl unter Einschluss der Gemeinden des Ausseerlandes in der Steiermark und der Wolfgangseegemeinden im Bundesland Salzburg wurde am vergangenen Donnerstag in Bad Ischl mit klaren und deutlichen Worten ein Fortbestand des Ischler Bezirksgerichtes gefordert.
“Das Bezirksgericht Bad Ischl darf nicht geschlossen werden, sondern muss als länderübergreifendes Gericht im Salzkammergut für die Bundesländer Oberösterreich, Salzburg und die Steiermark erhalten bleiben.”, so Ischls Bürgermeister Hannes Heide. Dafür treten neben der Leiterin des Bezirksgerichtes, auch Rechtsanwälte und gleich mehr als zwölf Bürgermeister aus den drei Bundesländern ein.
In einer 30-Seitigen Pedition wurden unzählige Argumente für die Erhaltung des Bezirksgerichts Bad Ischl festgehalten. Hier ein kleiner Auszug.
[…] Eine funktionierende Gerichtsbarkeit ist eine der drei Säulen eines Rechtsstaates. Die Verankerung in unserer Verfassung war und ist eine große Errungenschaft. Es ist ein Grundrecht jedes Einzelnen, dass er ohne Ansehen der Person, (…) mit zumutbaren Mitteln die Möglichkeit hat, sein Anliegen vortragen zu können und von unabhängigen RichterInnen überprüfen zu lassen, seine berechtigten Ansprüche mit staatlicher Hilfe durchzusetzen oder unter den besonderen Schutz der Gesetze gestellt zu werden.
Ansonsten drohen Anarchie, das Faustrecht des Stärkeren, unerwünschte Selbsthilfe. Der Zugang zum Recht muss auch öffentlich sein, um Kammerjustiz zu vermeiden. Durch die Erschwerung des Zugangs zum Recht, droht eine „Zweiklassen – Justiz“: Diejenigen, die die finanziellen Mittel haben, vor Gericht zu treten („anzureisen“), sind – auch unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage — (siehe etwa Säumnisfolgen!) im Vorteil gegenüber denjenigen, denen diese Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Wenn bei der beabsichtigten Schließung von Gerichtsstandorten argumentiert wird, dass im Schnitt jeder nur einmal im Leben mit einem Gericht zu tun hat, ist dies populistisch und der Tragweite dieser Angelegenheit nicht angemessen, abgesehen davon, dass diese „Statistik“ zu hinterfragen ist. Wie oft hat jemand mit einem Bundespräsidenten, einer Ministerin, einem Landeshauptmann, einer/m Abgeordneten zu tun? Deshalb „abschaffen“, oder nur einen Tag pro 10 Jahren „in Dienst stellen“ ??? […]
In einer entsprechenden Resolution sagt Weikinger: Wie es derzeit aussieht, werden zahlreiche Bezirksgerichte in ganz Österreich aufgelöst werden. Auch wir sehen ein, dass eine sinnvolle Strukturreform in der Verwaltung in vielen Bereichen unumgänglich sein wird. Dass in einem Dreieck wie St. Gilgen – Mondsee – Thalgau sich drei Bezirksgerichte befinden, ist in der Tat nicht zeitgemäß. Dennoch sind wir der Meinung, dass eine gewisse Bürgernähe erhalten werden muss; dies muss auch etwas wert sein. Sparsamkeit in der Verwaltung darf nicht ausschließlich auf Kosten der Bürgernähe gehen.
Dadurch werden die Kosten für weite Anfahrtswege auf die Bürger abgewälzt. Ob dies volkswirtschaftlich gesehen im Endeffekt die beste Lösung darstellt, ist sehr zu bezweifeln. Wenn heute von einer modernen Verwaltung, von der Auflösung alter Strukturen, die Rede ist, dann muss man vielleicht in manchen Bereichen auch über die Landesgrenzen hinausdenken.
Wenn es für den gesamten Flachgau nur mehr ein einziges Bezirksgericht geben soll, so steht dies in keinem Verhältnis zu manch anderem Bezirk. Die geografische Lage unserer Gemeinde bindet uns an die Region des Inneren Salzkammergutes. Es wäre uns ein großes Anliegen, dass in diesem Inneren Salzkammergut ein länderübergreifender Gerichtsbezirk geschaffen wird. Würden die Salzburger Gemeinden Strobl, St. Gilgen und Fuschl an den Gerichtssprengel Bad Ischl angeschlossen, so würde man diesen Sprengel aufwerten, sodass das Bezirksgericht Bad Ischl nicht aufgelöst werden müsste.
Selbst steirische Gemeinden wie Bad Aussee (auch hier soll das Bezirksgericht aufgelöst werden) könnten diesem neuen Sprengel des Inneren Salzkammergutes einverleibt werden. Dieser Gerichtsbezirk könnte dem Landesgericht Salzburg unterstellt werden, während das Oberlandesgericht Linz ja bereits jetzt für Salzburg und Oberösterreich zuständig ist.
So wäre auch wieder ein Ausgleich zwischen den Bundesländern gegeben. Wir bitten also, sollte die Schließung des Bezirksgerichtes St. Gilgen unumgänglich sein, unser Anliegen ernsthaft in die künftigen Reformkonzepte einfließen zu lassen.
aus Wikipedia:
“Landläufig wird Anarchie auch mit einem durch die Abwesenheit von Staat und institutioneller Gewalt bedingten Zustand gesellschaftlicher Unordnung, Gewaltherrschaft und Gesetzlosigkeit beschrieben und vor allem in den Medien häufig im Schlagwort „Chaos und Anarchie“ verwendet. Die tatsächliche Bezeichnung für einen solchen Zustand jedoch ist ANOMIE.”
Korrektur: natürlich soll OÖ bestehen bleiben, daher richtig: “das 10. Bundesland”.
LH Gabi Burgstaller, angeblich auch der reformwillige LH Voves aus der Steiermark sind dafür. Dass LH Pühringer nichts dagegen haben kann, sei vorausgesetzt. Jetzt wird sich zeigen, ob Frau Minister Karl Administratorin oder grenzüberschreitende Gestalterin sein will.
Vielleicht zwingt sie die Staatsräson, das sogenannte “9. Bundesland”, das schöne Salzkammergut, nicht noch bedeutender werden zu lassen.
Warten wir es ab!