Die Marktgemeinde Timelkam (Bezirk Vöcklabruck) beabsichtigt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, den rechtswirksamen Flächenwidmungsplan — Nr. 4 samt dem Örtlichen Entwicklungskonzept — Nr. 2 für das gesamte Gemeindegebiet generell zu überarbeiten und neu zu erstellen.
Gemäß § 33 Abs. 1 OÖ. ROG 1994 wird hingewiesen, dass in der Zeit vom 27. Februar 2012 bis einschließlich 26. März 2012 im Rathaus Timelkam während der Amtsstunden jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, berechtigt ist, während dieser Frist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt einzubringen.