Firmenrundgang und Diskussion bei Hersteller für Gleitlager und Sinterformteile.
Im Rahmen einer Studienreise von „weltumspannend arbeiten“, dem entwicklungspolitischen Verein des ÖGB, besuchte MIBA-Betriebsrat Johann Forstner gemeinsam mit 20 Kollegen aus ganz Österreich die Niederlassung der Firma MIBA in Suzhou. Bei einem Firmenrundgang machte er sich ein Bild von der Lage seiner chinesischen Kollegen.
230 Mitarbeiter beschäftigt die MIBA im chinesischen Suzhou. Auf 8.000 Quadratmetern Produktionsfläche werden pro Jahr 4,5 Millionen Gleitlager für Dieselmotoren in LKW und Schiffe, sowie Sinterformteile für die Automobilindustrie produziert. Das Know-how kommt aus Österreich
Enormer Arbeitskräftewechsel Überrascht waren die österreichischen Betriebsräte vom hohen Standard und den modernen Betriebsgebäuden. „In China vergeht kein Tag, an dem nicht gestreikt wird. Unser Tochterunternehmen ist allerdings ein gut geführter Vorzeigebetrieb, da ist Streik kein Thema“, berichtet Forstner von seinen Erlebnissen.
Trotzdem sei die Fluktuation enorm, bis zu 25 Prozent der Arbeiter wechseln pro Jahr, meist wegen höherer Verdienstchancen. MIBA versucht deshalb, mit einem Langzeitprogramm die Arbeitskräfte im Betrieb zu halten. Wer sich längerfristig bindet, bekommt mehr Lohn und zusätzliche Sozialleistungen.
Keine unmittelbare Konkurrenz für österreichische ArbeitnehmerInnen Da in China die Lohnpolitik von Partei und Regierung vorgegeben wird, seien Lohnverhandlungen kein großes Thema für Gewerkschaften. Wie die Betriebsräte bei vielen Betriebsbesuchen erfahren haben, kümmern sich Betriebsgewerkschaften – so vorhanden – vielmehr um betriebliche Wohlfahrt und Freizeitveranstaltungen.
„Obwohl die Arbeitskosten in China nur etwa ein Achtel jener in Österreich ausmachen, ist die chinesische Niederlassung keine unmittelbare Gefahr für die Arbeitsplätze in Oberösterreich“, weiß Forstner. „Nach China gehen Unternehmen vor allem wegen des riesigen Absatzmarktes. Bei MIBA China wird ausschließlich für den asiatischen Raum produziert.“
Foto (ÖGB):