Vizebürgermeister Christian Dickinger und SP-Wirtschaftssprecher Karl Kammerhofer fordern eine längst überfällige Infrastrukturabgabe für Zweitwohnbesitzer in Gmunden. Diese könnte der Stadt jährlich fast eine Million Euro (!) zusätzliche Einnahmen erbringen. Die Sozialdemokraten wollen diese Mittel zweckge-bunden für die städtische Infrastruktur (Straßenbau, Kanal, Schulsanierung etc.) verwenden.
Während die Stadt Gmunden u. a. vor dem Hintergrund der Errichtung hoch- bzw. „höchst“-preisiger Wohnungen, die als Zweitwohnsitze und/oder Spekulationsobjekte erworben werden können, zu beträchtlichen Ausgaben für die notwendige Infrastruk-tur gezwungen wird, stagnieren die Hauptwohnsitz-Einnahmen. Im Vorjahr nahmen diese sogar ab.
Vizebürgermeister Dickinger: „Mir geht es um Gerechtigkeit. Es ist einfach nicht fair, dass etwa 2.300 (!) Besitzer von Zweitwohnungen zahlreiche Leistungen und sehr gute Infrastruktur beziehen und diese nutzen, während sie kaum Beiträge zur Finan-zierung dieser öffentlichen Leistungen erbringen. Hauptwohnsitz-GmundnerInnen, die nicht eben geringe Abgaben für Wasser, Kanal, Abfall leisten, müssen gefördert werden, nicht die Zweitwohnsitz-Gmundner.“
Andere Bundesländer im „Süden“ und „Westen“ sind Vorreiter, Salzburg zieht nach, in OÖ besteht Handlungsbedarf! Länder wie Vorarlberg und Kärnten haben erkannt, dass viele Tourismusgemeinden durch ungehemmter Wachstum von Spekulations-/oder Zweitwohnungen finanziell, gesellschaftlich und hinsichtlich der „Gestaltungsmöglichkeiten“ mehr als „gehemmt“ werden.
Es fallen immer höhere Infrastrukturkosten an, junge Leute müssen aus finanziellen Gründen in Nachbargemeinden bauen oder Wohnungen suchen; die „herabgelassenen Rollläden“ der leeren „Spekulations“-Objekte bieten ein trostloses Bild. Damit soll nach Ansicht der SPÖ nun endlich Schluss sein. Die Infrastrukturabgabe für Zweitwohnungsbesitzer bringt für alle Gmundner nachweislich Vorteile!
SP-Wirtschaftssprecher Kammerhofer verortet gleich sieben wirtschaftliche Vorteile:
1) Durch die Infrastrukturabgabe überlegen sich viele Besitzer von Zweit- bzw. Spekulationswohnungen, diese auf die Dauer leer stehen zu lassen. Es kommt zu einer Belebung des Wohnungsmarktes und dadurch womöglich zur Senkung der Kosten für Wohnungsmieten in Gmunden. Es kommen dadurch wieder junge BürgerInnen mit Hauptwohnsitz nach Gmunden. Jeder neue Hauptwohnsitz bedeutet eine Erhöhung der Bundesabgabenertragsanteile um ca. € 650,- pro Jahr.
2) Diese Wohnungen würden dann in vielen Fällen saniert/renoviert/erneuert wer-den, damit sie den bestmöglichen Mietertrag erbringen. Diese Sanierungen be-deuten Millionenaufträge für die lokale Wirtschaft.
3) Die vermieteten Zweitwohnungen bedeuten darüber hinaus regelmäßiges Ein-kommen für diese Kategorie von Wohnungsinvestoren und
4) … für den Staat Einkünfte aus der Vermietung dieser Wohnungen.
5) Die Besitzer von Zweitwohnsitzen sollen aber vor allem angeregt werden, in Gmunden ihren Hauptwohnsitz zu begründen. Für die Stadt bedeutet dies ebenfalls eine Einnahme von € 650,– pro Jahr!
6) Jene Besitzer von Zweitwohnungen die dies nicht wollen können sich durch eine Infrastrukturabgabe von 450 € pro Jahr (1,25 € pro Tag) „freikaufen“
7) Gmunden kann in Summe Einnahmen von jährlich bis zu € 995 000 lukrieren, die lokale Wirtschaft ankurbeln, wohnen leistbar machen und das „Bild“ Gmundens noch weiter verschönern.
Vizebürgermeister Christian Dickinger drängt auf die sofortige Umsetzung dieser Initiative für mehr Gerechtigkeit! Antrag im Gemeinderat folgt!
Dickinger: „Wir wollen niemanden benachteiligen; auch nicht die Besitzer von Zweit-wohnungen. Aber es können dieser Personengruppe nicht weiter dieselben Vorteile eingeräumt werden, wie jenen BürgerInnen, die ihren Lebensmittelpunkt in Gmunden haben und dafür auch bezahlen. ‚Gerechtigkeit’ darf nicht nur ein ‚Schlagwort’ sein: Wir werden deshalb beantragen, der Gemeinderat der Stadt Gmunden möge am 5. Juli einen Beschluss für eine Petition an das Land Oberösterreich fassen, damit die rechtli-chen Voraussetzungen geschaffen werden, Gemeinden das Recht einzuräumen, eine Infrastrukurabgabe einzuheben.“
Textvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Gmunden möge beschließen, folgende Re-solution an die OÖ. Landesregierung zu übersenden: „Die OÖ. Landesregierung wird ersucht, ein Gesetz zur Einführung einer Zweitwohnsitzabgabe für Nebenwohnsitze auszuarbeiten und dem OÖ. Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei soll den Städten und Gemeinden, unter Berücksichtigung der vom Landesgesetzgeber ausgearbeiteten Kriterien, die Abgabeneinhebung und der Abgabenertrag zukommen.“
SPÖ-GR Kammerhofer drängt im Wirtschaftsausschuss der Stadt seit mehr als einem Jahr auf die Umsetzung dieser Forderung. Nach langem Zuwarten erfolgte vor ca. einem halben Jahr ein einstimmiger Beschluss, endlich aktiv zu werden. Da die ÖVP „verdächtig ruhig“ blieb, erfolgt nun der Gang in die Öffentlichkeit.
Einschlägige Daten bzw. Zahlen:
Bevölkerunganzahl: 13.088 (Registerzählung 31.10. 2010 für Finanzjahr 2012)
Wohnungen: 7.507 (Proberegisterzählung 2006 gem. OÖLR v.19. 8. 2011)
a) 5.190 Hauptwohnsitze, für welche die Stadt Bundeser-tragsanteile erhält (2011 waren dies 10,6 Mio €).
b) 2.317 Wohnungen ohne Hauptwohnsitz (30,8% !!), für welche Gmunden k e i n e Bundesertragsanteile bekommmt!
Infrastrukturabgabe: Schätzung bzw. Berechnung der jährlich mögli-chen Einnahmen durch die Stadtgemeinde Gmunden (€ 995.000,-)
1) Die Berechnungsgrundlagen (Zahlenmaterial)
1.1) 13.088 Einwohner
1.2) 7.507 Hauptwohnsitze
1.3) 2.317 (30,8%) Wohnungen ohne Hauptwohnsitz (jene Wohnun-gen, für die Gmunden keine Bundesertragsanteile bekommt)
1.4) Annahme 1: 232 Wohnungen (ca. 10%) werden von dieser künftigen Abgabe gesetzlich befreit (angenommene Befreiungsgründe: keine Wohnung im eigentlichen Sinn, Lagerräume der öffentl. Verwaltung etc)
1.5) Annahme 2: 285 Wohnungen (ca. 12%) werden durch die Steuerungs-maßnahme (Infrastrukturabgabe) der Gemeinde zu zusätzlichen Haupt-wohnsitzen. Klartext: Wohnungseigentümer verlegen Hauptwohnsitz nach Gmunden oder suchen sich einen Mieter. Gmunden bekommt da-durch zusätzliche Bundesertragsanteile.
1.6) Annahme 3: 1.800 Wohnungen (ca. 78%) wollen das nicht und zahlen lieber künftig die geplante Infrastrukturabgabe.
1.7) Annahme 4: Die durchschnittlichen Bundesertragsanteile pro Einwoh-ner liegen bei etwa € 800.- pro Einwohner und Jahr. Da aber viele nichtvariable Ertragselemente in die Bewertung hineinspielen, kann man netto einen Ertragsanteil für Gmunden von € 600 — € 700 pro neuen Hauptwohnsitz annehmen. Der Durchschnittswert dürfte bei € 650.- liegen.
1.8) Annahme 5: Die Infrastrukturabgabe beträgt für Wohnungen gemäß Pkt. 1.6 : € 450.- Die Höhe dieser Abgabe könnte Gmunden voraussichtlich dann selbst bestimmen.
2) Einnahmenermittlung (für Stadtgemeinde Gmunden gemäß angestrebten Landesgesetzes)
2.1 Einnahmen durch 232 Wohnungen (Annahme 1, Pkt.1.4)….€ 0.-
2.2 Einnahmen durch 285 Wohnungen ( Pkt. 1.5 und Pkt. 1.7)
285 Whng. x € 650.- (Annahme 4)=…..……… .€ 185.000.-
2.3. Einnahmen durch 1.800 Wohnungen (Pkt 1.6 und Pkt 1.8)
1.800 Whng x € 450.- (Annahme 5) =…………….€ 810.000.-
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2.4. Einnahmen Gmunden, gesamt Infrastrukturabgabe/Jahr € 995.000.-