Groß ist die Aufregung über eine Videokamera auf der Knabentoilette einer Volksschule in Gampern (Bezirk Vöcklabruck). Die Schuldirektorin ließ — wie die Tageszeitung Heute in ihrer Ausgabe vom Mittwoch berichtet — im Bereich der Pissoire eine Kameraattrappe installieren. Zur Abschreckung, damit die Burschen nicht ständig am Pissoir vorbeipinkeln.
„An Oberösterreichs Schulen darf es kein „Big Brother“ geben. Videoüberwachung an Schulen ist illegal und das muss auch für Attrappen gelten“., betont der Grüne Klubobmann, Bildungssprecher und regionale Abgeordnete für das Hausruckviertel, Gottfried Hirz zur Anbringung der Kamera-Attrappe in der Bubentoilette an einer Volksschule im Bezirk Vöcklabruck. Hirz begrüßt hier ausdrücklich die deutliche Kritik an der Vorgangsweise durch Landesschulratspräsident Enzenhofer und die bereits angeordnete Entfernung der Attrappe.
„Es ist ganz einfach unzulässig, Videoüberwachung an Schulen als Erziehungsmittel einzusetzen. Es stehen den PädagogInnen andere Möglichkeiten zur Verfügung, um gemeinsam mit den SchülerInnen Lösungen für bestehende Probleme zu finden“, betont Hirz, für den außer Frage steht, dass selbst eine Kamera-Attrappe eine massive Einschränkung der Privatsphäre, darstellt.
Eindringlich fordert Hirz, dass die Schulverwaltung das Anbringen von Kamera-Attrappen grundsätzlich untersagt, in jedem Fall aber sicherstellt, dass deren Anbringung im Vorfeld genehmigt werden muss. „Es sollte damit ausgeschlossen sein, dass eine Überwachung von intimen Bereichen wie Knabentoiletten in Volksschulen – selbst durch Attrappen – genehmigt wird“, betont Hirz.
Um im konkreten Fall einem nachhaltigen Vertrauensbruch entgegenzuwirken, fordert Hirz eine rasche Aussprache der Direktion mit den zu Recht empörten Eltern.
Kinder lernen viel durch Nachahmung, ich möchte nicht wissen, was deren Eltern ihnen in Sachen Toilettenhygiene zu Hause vorleben. Aber Hauptsache, die Eltern wissen, wie man Anzeige erstattet.
Die Hauptaufgabe einer VS-Direktorin ist es, den Schülern beim Fortkommen des Lernerfolges zu helfen, gesellschaftliche Konflikte zu bereinigen und die Lehrer in ihrer Arbeit zu unterstützen. Jede Beobachtung über ein Video (auch als Atrappe)ist eine Einschränkung der persönlichen Freiheit. Ausserdem bedarf das einer Genehmigung durch die Datenschutzkommission. Ich hoffe, dass die Eltern Anzeige erstattet haben. Auch eine disziplinarrechtliche Bestrafung durch das Kollegium des BZR wäre unbedingt notwendig. Die Zeiten, wo eine Direktorin Schulsheriff spielt sind längst vorbei.