Dienstagnachmittag ist die Leiche jenes Tauchers geborgen worden, der am 12. Oktober bei der Schwarzen Brücke im Attersee ertrunken ist. Immer wieder gibt es dort Todesopfer. Die Behörden sind machtlos, ein Tauchverbot sei gesetzlich nicht durchsetzbar.
200.000 Tauchgänge gibt es jedes Jahr im Attersee. Fast alle verlaufen ohne Probleme. Einige wenige aber enden tödlich, vor allem im Bereich der Schwarzen Brücke in Steinbach am Attersee.
Immer wieder tödliche Unfälle
In diesem Bereich ist der See besonders tief, immer wieder passieren hier in Tiefen von 80 bis 100 Metern tödliche Zwischenfälle. In letzter Zeit suchen auffallend oft Tauchtouristen aus Osteuropa den „Kick“, dort besonders tief zu gehen. Das letzte Todesopfer ist ein 43-jähriger Pole, seine Leiche wurde am Sonntag in 85 Meter Tiefe geortet und am späten Dienstagnachmittag von Tauchern geborgen.
Tauchverbot nicht durchsetzbar
Die Behörden sind machtlos, denn es gibt kein Gesetz, das das Tauchen im Attersee verbietet. Ein Tauchverbot wäre nur machbar, wenn man die Einhaltung auch kontrollieren könnte, und das sei in diesem großen See eben unmöglich, so der Bezirkshauptmann von Vöcklabruck, Martin Gschwandtner. Nur vorübergehend und örtlich begrenzt kann ein Tauchverbot ausgesprochen werden, etwa während der Bergung nach einem Tauchunfall.
salzi.aktuell — Nachrichten vom 22.10.2013