Lange haben die Geschworenen im “Objekt 21”-Wiederbetätigungsprozess am Montag beraten. Erst in der Nacht auf Dienstag wurden im Landesgericht Wels alle sieben Angeklagte schuldig gesprochen. Sie wurden zu Haftstrafen zwischen 18 Monaten und sechs Jahren verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Keine Einsicht
Die beiden Hauptangeklagten Jürgen W. und Manuel S. fassten Haftstrafen von jeweils 6 und 4 Jahre aus. Erschwerend kam für die beiden ihr Vorstrafenregister hinzu und keine Anzeichen auf jegliche Einsicht. Ihre Verteidiger kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die übrigen Urteile lauteten zweimal 30 Monate, davon zehn unbedingt, einmal 24 Monate, davon acht unbedingt, sowie 18 bzw. 20 Monate bedingt. In diesen Fällen erbaten sich die Angeklagten Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft ebenso.
salzi.aktuell — Nachrichten vom 04.11.2013
Nur ein Angeklagter war bisher unbescholten
Nur einer der Angeklagten war bisher unbescholten. Er war als der IT-Experte im Objekt 21 tätig. “Er sei “ein Außenseiter” gewesen, kommuniziert habe er stets nur mit seinem Computer, kam per Zufall in diese Gruppe und habe erst durch das “Objekt 21” so etwas wie Ansehen erlangt.”, so sein Verteidiger.
Nationalsozialistische Ideologien verherrlicht
Den Angeklagten wird angelastet, ihren gleichnamigen Verein “Objekt 21” nur zum Schein gegründet zu haben, um am Vereinssitz der NS-Ideologie zu huldigen. Sie hätten nationalsozialistische Symbole öffentlich gemacht, rechtsradikale Musik verbreitet und seien außerdem auf öffentlichen Veranstaltungen mit einschlägigen Tätowierungen, Armbinden und Gesten (Hitlergruß) aufgetreten, so die Anklage. Erst- und Zweitangeklagter hätten zudem trotz eines aufrechten Waffenverbots Waffen besessen.
Generalpräventive Wirkung
Richterin Ulrike Nill begründete die Strafen mit einer generalpräventiven Wirkung, die nach außen gehen solle. Milderungsgründe sah das Gericht kaum, Einsicht oder Umkehr seien “eher nicht” zu erwarten. Die Angeklagten nahmen die Urteile gefasst auf. Ihre Verteidiger kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
In der Verhandlung um nationalsozialistische Wiederbetätigung wurden am Montag neue, einschlägige Materialien als Beweismittel vorgelegt. Der Marathonprozess dauerte nun vier Tage und wurde in der Nacht auf Dienstag mit sieben Schuldsprüchen geschlossen.
Lieber Chesy,
für diese Art der Rechtschreibung gehörst du ja selbst vor Gericht.
Jeder Mensch in Österreich hat das Recht zu seiner Straftat Stellungnahme zu nehmen, dies ist ja auch der Sinn eines Gerichtes.
Hier muss ich ganz klar Hans Johann zustimmen, die wahren Verbrecher unseres Staates laufen frei herum und werden dafür auch noch gut entlohnt!
Warum das ganze so spät ans Licht gekommen war kann aus meiner Sicht nur taktisches Verhalten der Polizei/Staatsanwaltschaft gewesen sein, denn bereits nach Einzug der jungen Herren war in der gesamten Umgebung bereits bekannt was hinter den Wänden des “Objekt 21” los ist. Was sich die meisten gedacht haben: “Lieber hinter 4 Wänden als in der Öffentlichkeit”.
Ich will hier keineswegs die Situation verharmlosen, im Gegenteil, die Leute haben gegen Gesetze verstoßen und sind somit zur Rechenschaft gezogen worden wie es auch sein sollte.
Jedoch sollten wir uns vor Augen halten, dass in Österreich Meinungsfreiheit herrscht.
Das der “Freizeit- und Kulturverein” Öffentlichkeitsarbeit geleistet oder in der Öffentlichkeit präsent war, habe ich leider nie gehört.
In diesem Fall kommen wir wieder zu unseren korrupten Politikern, die ihre teils rechten Ideologien, wenn auch im “legalen” Rahmen, während der Wahlvorbereitung in ganz Österreich breit treten und sich in die Köpfe der Jugendlichen einbrennen, anstatt einfach einmal mit anderen Parteien zusammen zu arbeiten und an einer banale Lösung für die Ausländer- bzw. Asylproblematik zu feilen.
Sollte sich hier nicht bald etwas abspielen, sehe ich schwarz für Österreich.
Alles in Allem hoffe ich das die Verurteilung zumindest nach Außen präventative Wirkung hat und den Jüngeren zeigt, dass mit solchen Gedankengut nicht unvorsichtig umgegangen werden sollte.
Des Weiteren wünsche ich dir, lieber Chesy, dass das Christkind heuer für dich einen Gutschein für einen Deutschkurs mit dabei hat. Mit deinem Kommentar hast du uns gezeigt, dass es leider bei uns immer noch sehr viele Menschen mit zu wenig Bildung gibt. Darum nehme ich an, dass du aus Grund von Bildungsmangel im Fachbereich Justizsystem so einen Mist von dir gibst.
Gruß Klaus
Idch weiss ned wos soll man bei solchen Bildern sagen.Tretten diese Neonazis zum Islam über ???? Was haben wir für Gesetzte das solche Irren so bei uns in den Gerichtssaal gehen dürfen.Und die Verteidiger halten diesen Idioten noch die Stange.Wo sind wir den überhaupst.Mich wunderts nicht wenn jeder Respekt verloren geht vor Gericht.Das sind solche Individien die zeigen dem Richter und dem Staatsanwalt den Stinkefinger.Das trau ich diesen Idioten auch zu.Ab ins Hefn ohne jede Verteidigung.
ich bin gespannt wann die ersten auftauchen mit der glorreichen Aussage: das sind ja nur dumme Lausbuben!
Möchte die Straftat der nationalsozialistische Wiederbetätigung nicht verharmlosen.
Jedoch sollte sich die “unabhängige Justiz” endlich einmal um die Verbrecher aus der Politik, Wirtschaft, Banken und Versicherungen, etc. kümmern !
Den die wahren “großen Fische” laufen seit Jahrzehnte ungestraft noch immer frei herum !
ich finde dieses Urteil als sehr wichtig, aber es ist halt alles sehr spät ans Licht gekommen. Warum wohl?