Am Bezirksgericht Gmunden wurde am Donnerstagvormittag der Prozess gegen einen Vorchdorfer vertagt, dessen L17-Fahrt Anfang Oktober vergangenen Jahres für seinen 57-jährigen Vater tödlich endete. Der Mann war als Beifahrer mit seinem Sohn auf der Westautobahn gefahren.
Nach Aussagen des 17-jährigen Lenkers hatte das Fahrzeug am 7. Oktober bei St. Valentin (Bezirk Amstetten) plötzlich nach rechts auf die erste Fahrspur gelenkt, auf der schon ein Lkw unterwegs war. Bei dem Zusammenstoß erlitt der 57-Jährige so schwere Kopfverletzungen, dass er noch an der Unfallstelle starb. Sein Sohn und der Lenker des Lkw wurden leicht verletzt.
Kein technisches Gebrechen
Ein gerichtlich beeideter Sachverständige konnte ein technisches Gebrechen als Unfallursache ausschließen. Laut der zuständigen Staatsanwaltschaft Wels handelte es sich um einen Fahrfehler. Der Bursch muss sich wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung verantworten. Die Verhandlung wurde vertagt, neuer Termin ist der 23. Jänner.
salzi.aktuell — Nachrichten vom 09.01.2014
1.) Es weiß niemand Außenstehender über die familiären Verhältnisse bescheid (und die gehen auch niemanden etwas an).
2.) Durch einen Fahrfehler (also Fahrlässigkeit) eines Menschen ist ein anderer zu Tode gekommen (also fahrlässige Tötung, da man natürlich davon ausgeht, daß es keine Absicht war) –> muß vor Gericht verhandelt werden (wo kämen wir denn sonst bitte hin, wenn nicht??).
3.) Selbstverständlich kann ein gerichtlich beeideter Sachverständiger in den meisten Fällen (wie offenbar in diesem) ausschließen, daß ein technisches Gebrechen die Unfallursache war (auch wenn sich das manch einer nicht vorstellen kann…) — solche Leute haben i.d.R. eine sehr gute Ausbildung in ihrem Fachbereich; es läßt sich bspw. relativ einfach feststellen, ob ein Reifen vor oder während des Unfalles geplatzt ist (alleine schon durch die Verteilung der Trümmer) etc. .
Also bitte zuerst denken, dann reden / schreiben — und sachlich bleiben…
Dem ist nichts hinzuzufügen. Das ganze Verfahren hat schon seine Richtigkeit. Fahrlässigkeit bedeutet nur, das kein erkennbarer Vorsatz geherrscht hat, alles andere als eine Anklage wäre absurd.
Wenn ich als Erwachsener mit einem Siebzehnjärigen unterwegs bin muss ich ständig damit rechnen, daß der einen Fehler machen kann.Dessen muß ich mir bewusst sein.So tragisch das Ganze auch ist,dem Jugendlichen jetzt die Schuld zu geben ist ein Wahnsinn!Der ist bestimmt traumatisiert und somit gestraft genug.Ich gebe meinem Vorredner recht,auch ich glaube nicht daran das man die Ursache und den Hergang heute noch genau nachvollziehen kann.Also schuldlos für den Angeklagten!
Ich frage mich nur, wie man beim Zustand dieses Autos als gerichtlich beeideter Sachverständiger einen Defekt am Wagen ausschließen kann. Vielleicht hatte der Wagen einen Reifenschaden, Reifenplatzer, oder es war etwas mit der Lenkung nicht in Ordnung. Ich glaube nicht, dass der Bursch absichtlich in einen Sattelschlepper lenkt — wenn er selbst in dem Fahrzeug sitzt. Der Junge ist schon “gestraft” genug finde ich!!!
Für mich ist es unerklärlich, wenn ein 17 jähriger Sohn, der mit dem Vater im Zuge des L17 unterwegs ist, einen leider so tragisch ausgegangenen Unfall hatte, wo sein Vater verstorben ist, auch noch vor Gericht gezerrt wird und wegen “fahrlässiger Tötung (ein Schwachsinn sondergleichen!) sich auch noch so verantworten muss.
Der junge Bursch hat seinen Vater verloren, kann sich jemand vorstellen, was dies schon bedeutet und welch Schmerz dies sein muss und jetzt soll er die ganze schlimme Angelegenheit nochmals durchmachen!
Welt wie bist du krank! Oder ist dies “Beschäftigungspolitik” für das Gericht? Da bekomme ich Magengeschwüre, so leid es mir tut!
Vollkommen richtig!!! Mir aus der Seele gesprochen! Der Junge hat schon genur darunter zu leiden.