In der Wolfgangsee — Gemeinde müssen derzeit die Eigentümer von fast 1000 baulichen Objekten zittern. Wie die Bezirksrundschau berichtet, fehle in den besagten Fällen nämlich eine sogenannte „Baufertigstellungsanzeige“.
Einfamilienhäuser, einzelne Wohnungen aber auch Carports und gewerbliche Objekte wie Hotels wären von diesem „rechtlichen Mangel“ betroffen, sofern das Vorhaben in den letzten knapp 20 Jahren (seit 1996) verwirklicht wurde.
Normalerweise übermittelt der Bauherr, nachdem der Neu- bzw. Umbau erfolgt ist, die „Baufertigstellungsanzeige“ an die zuständige Stelle der jeweiligen Gemeinde. Gesetzliche Verankerung findet die Anzeige in den Paragraphen § 42 und § 43 der oberösterreichischen Bauordnung. Erst nach dem „OK“ der Behörde, darf nach § 44 die „ehemalige Baustelle“ dann auch rechtens benützt werden.
In St.Wolfgang ist genau dies aber in über 900 Fällen nicht erfolgt. Streng genommen, könnte bei vielen betroffenen Bauobjekten inzwischen auch die Bewilligung zu Bauen erloschen sein, wodurch viele St.Wolfganger eigentlich in einem „Schwarzbau“ wohnen würden.
Der Bürgermeister der Wolfgangsee-Gemeinde führt die Problematik auf eine völlig unterbesetzte Bauabteilung in den vergangenen Jahren zurück. In den letzten Jahrzehnten hätte die Abteilung aus nur einem Mitarbeiter bestanden, so Bürgermeister Eisl.
Der Gemeinderat soll gestern Abend über die Misstände informiert worden sein. In den kommenden Wochen will die Gemeinde erste Betroffene verständigen. Weiters wurde Unterstützung seitens der Landesregierung und der Bezirksbehörde angefordert.