„Wir freuen uns sehr darüber, dass wir uns mit unserer Forderung nach Anhebung des AK-Bildungsbonus durchgesetzt haben“, sagen AK-Rat Ing. Markus Preimesberger und AK-Vizepräsident Helmut Feilmair (ÖAAB). Bildung ist das Thema der Zukunft. Es gibt viele zehntausende engagierte Arbeitnehmer/-innen, die sich in ihrer Freizeit beruflich fortbilden. Sie alle profitieren von der Anhebung des AK-Bildungsbonus auf 130,- Euro — rückwirkend ab 1. April 2017.

Bei der AK-Vollversammlung im November 2016 wurde auf Initiative von AK-Vizepräsident Feilmair ein Antrag der ÖAAB-AK-Fraktion auf Anhebung des AK-Bildungsbonus eingebracht. In der jüngsten Sitzung des Vorstandes der AK Oberösterreich wurde über den Antrag der ÖAAB-AK-Fraktion beraten und schlussendlich die Anhebung des AK-Bildungsbonus auf 130,- Euro beschlossen.
Ohne ständige Aus- und Weiterbildung erscheint eine erfolgreiche Bewältigung der Zukunft wohl durch viele dunkle Wolken eingetrübt. Gerade in Zeiten der Digitalisierung gilt dieser Grundsatz in vollem Umfang auch für die Arbeitnehmerschaft. Für die Beschäftigten bedeutet das sogenannte „lebensbegleitende Lernen“ größere Chancen und Sicherheiten auf dem Arbeitsmarkt. Das hochwertigste Kapital einer Volkswirtschaft sind nun einmal die Mitarbeiter/-innen mit ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten. Wir wissen aber ebenso, dass gehaltsvolle und qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen einen nicht unwesentlichen Faktor für eine positive Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen leisten können.
Trotz aller Chancen bedeutet berufliche Aus- und Weiterbildung immer auch einen nicht zu unterschätzenden Aufwand an Zeit und Geld für die Arbeitnehmer/-innen. Gerade deshalb ist die Existenz des AK-Bildungsbonus der Arbeiterkammer Oberösterreich umso begrüßenswerter. Im Rahmen des AK-Bildungsbonus werden 40 Prozent der Kurskosten gefördert, wobei der maximale Auszahlungsbeitrag bisher 110,- Euro betragen hat und dieser nunmehr auf 130,- Euro angehoben wird.
Voraussetzung dafür ist, dass ein Kurs aus dem AK-Bildungsprogramm absolviert wird. Diese Kurse sind in den Kursheften von BFI, WIFI und Volkshochschulen mit dem AK-Logo gekennzeichnet. Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme des AK-Bildungsbonus sind die Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer Oberösterreich, der erfolgreiche Abschluss des besuchten Kurses, sowie eine Anwesenheit von mindestens 75 Prozent im Kurs.