Zwei minderjährige Asylwerber im Alter von 16 und 17 Jahren, beide aus dem Bezirk Gmunden, entwendeten am 1. Mai 2018 gegen 8:50 Uhr aus der Handtasche einer 28-Jährigen aus Bad Ischl den Fahrzeugschlüssel ihres Pkw und nahmen diesen anschließend unbefugt in Gebrauch.
Ohne Führerschein gegen Mauer gekracht
Der 16-Jährige, der keinen Führerschein besitzt, fuhr entlang der L546 in Richtung St. Wolfgang. Er kam rechts von der Fahrbahn ab, krachte gegen eine Steinmauer und schleuderte anschließend quer über die Fahrbahn. Etwa 15 Meter von der Straße entfernt kam das Fahrzeug in der Wiese zum Stillstand.
Burschen flüchteten vom Unfallort
Die beiden Fahrzeuginsassen verließen laut Zeugen fluchtartig das Unfallfahrzeug, nachdem sie dieses noch versperrt hatten. Sie wurden jedoch in der Nähe des Unfallortes festgenommen. Beide wurden durch den Unfall leicht verletzt, sie zeigen sich zum Tatvorwurf geständig. Am Fahrzeug entstand ein Totalschaden. Die beiden Burschen werden angezeigt.
Wo sind jetzt die Kommentare der Gutmenschen! Halten sich ja ganz still, wären froh dieser Polizeibericht wäre vertuscht worden.
Nun, ohne die genauen Hintergründe zu kennen, würde ich auch meinen, dass alleine die Verursacher des Vorfalles Verantwortung tragen und sonst niemand. Dass auf Grund der merkwürdigen Gegebenheiten in diesem verunfallten Land das Opfer auf seinem Schaden sitzen bleiben wird (muss), ist merkwürdig, aber den unglaublichen Umständen geschuldet, die dieses Land und halb Europa heimsuchen. Hoffen wir, dass diesen furchtbaren Zuständen durch die neue Regierung mittelfristig ein Ende bereitet wird.
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wer wird den schaden begleichen???
bitte um eine ernsthafte antwort. und bitte keine rechten oder linken kräfte welche sich hier abreagieren.
Die Vollkaskoversicherung
Die Vollkasko Versicherung zahlt natürlich hier keinen Schaden! Es wurde hier grobfahrlässig (fahren ohne Führerschein) gehandelt. Für den entstandenen Schaden an Steinmauer, Leitpflock usw kommt die Haftplichtvers. auf. Aber hier werden anschließend Regressforderungen gestellt (an den Fahrzeugeigner) — da ja hier die grobe Fahrlässigkeit ebenfalls zutrifft!
Im Zivilverfahren kann dann die arme Frau ebenfalls Forderungen an das junge Gesindel stellen, wird aber im Regelfall nichts bekommen…
Eine Schande
Ich befürchte, wenn es keine Vollkaskoversicherung gibt, bleibt die Dame auf dem Schden sitzen. Wenn sie Pech hat, wird sie noch höher gestuft in der versicherung. Mir sind leider solche Fälle bekannt. Die Versicherung meint: .…. der Geschädigte hätte den unberchtigten Nutzer des Kfz den Zugang zum Kfz zu leicht gemacht.…..
Wer wird da jetzt wieder aller Schuld haben, außer den Protagonisten selber?
Und dann kommen sie auch noch, zu allem Entsetzen, “rechts” vom Weg — ich meinte — von der Fahrbahn ab!
Ich hoffe, die psychologische Unterstützung zur Behandlung der Traumatisierung nach dem “unverschuldeten” Unfall ist bereits angelaufen?
Das zerstörte Auto werden doch die Volkshilfe, Caritas, etc., .….…… ersetzen?
Das glaube ich kaum! Diese arme junge Frau bleibt alleine auf ihren Schaden sitzen,wer soll das bezahlen???
Wo nichts zu holen ist,hat der Kaiser das Recht verloren,heißt ein altes Sprichwort!!
Die Caritas,das sind Spenden von unsrigen Leuten?