Bedingt durch die derzeitige trockene Witterung ist zu befürchten, dass es zu Waldbränden kommen kann. Um dieser Gefahr vorzubeugen, wurde eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete des Bezirkes Vöcklabruck und deren Gefährdungsbereiche erlassen. Diese Verordnung ist seit 12.06.2018 in Kraft.
- In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
- Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
- Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
Hier der Link zur Verordnung: KLICK
Foto: Ylvers / Pixabay