Schluss mit falschen Hoffnungen für Betriebe und Zugewanderte
Der Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner sieht in dem jüngsten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), wonach die Absolvierung einer Lehre in einem Mangelberuf Asylwerbern mit abgelehnten Asylanträgen keine Schutz vor Abschiebung biete, bestätigt, „dass eine Lehre keinen Aufenthaltstitel ersetzt. Mit der nun vorliegenden Entscheidung wird eine oftmals kolportierte gegenteilige Rechtsauffassung klar widerlegt. Ein negativer Asylbescheid gilt für alle, die zu Unrecht um Asyl in Österreich angesucht haben, gleich. Eine Umgehung durch die Absolvierung einer Lehre ist rechtswidrig. “
Laut VwGH spielen öffentliche Interessen des heimischen Arbeitsmarktes keine Rolle, da diese nicht von Art. 8 EMRK umfasst sind. Zudem verweist der VwGH darauf, dass im Berufsausbildungsgesetz klar geregelt sei, dass der Gesetzgeber ein Lehrverhältnis nicht über die Dauer eines Asylverfahrens aufrecht erhalten wolle. Außerdem erinnerte der VwGH daran, dass insbesondere Integrationsbemühungen erst nach Erlassung einer negativen erstinstanzlichen Asylentscheidung bei der Interessensabwägung eine besondere Rolle spielen würden. Haimbuchner verwies auch darauf, dass derzeit rund 33.000 Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte arbeitslos gemeldet bzw. in Schulung sind. „Es wäre daher wesentlich sinnvoller, Lehrlinge mit Bleiberecht bzw. positiven Asylbescheid in Ausbildung zu bringen.“
„Somit ist klar festgehalten, dass eine Asylwerber-Lehre nicht das Asylrecht aufweichen kann. Für rechtskräftig negativ beschiedene Asylwerber kann nicht wegen eines Lehrverhältnisses ein Aufenthaltsrecht entstehen“, betont Haimbuchner abschließend, dass nunmehr der Verwaltungsgerichtshof die Meinung der FPÖ klar bestätigt hat.“
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