Montag 11. November 2019
In der Zeit von 13:35 bis 19:04 MEZ wird der Planet Merkur als winziger Punkt vor der Sonnenscheibe zu sehen sein. Diesen Merkurdurchgang vor der Sonne werden wir in Österreich nicht in voller Länge sehen, da bei uns die Sonne bereits gegen ca. 16:30 Uhr untergeht. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Merkur fast in der Mitte der Sonnenscheibe.
Es passiert sehr selten, dass der Merkur von der Erde aus gesehen vor der Sonne steht. Das nächste Mal kann dies am 13. November 2032 beobachtet werden, also erst in 13 Jahren. Merkurtransits konnten wir schon beobachten und zwar am 15. Nov. 1999, am 7. Mai 2003 und zuletzt am 9. Mai 2016.
Zur Beobachtung des Merkurtransits genügt es nicht, mit einer Sonnenfinsternisbrille zu beobachten. Die Merkurscheibe ist einfach viel zu klein um mit bloßem Auge gesehen zu werden.
Merkur ist zum Zeitpunkt des Transits nur ca. 10 Bogensekunden groß, das ist vergleichbar mit einer 1 Euro-Münze in einer Entfernung von knapp 500 Meter. Man benötigt mindestens einen Feldstecher oder besser noch ein Teleskop, um Merkur zu sehen – aber Achtung – die optischen Geräte müssen auch mit geeigneten Sonnenfiltern ausgestattet sein, damit man keine Augenschäden erleidet.
Die Sternwarte Gahberg hat zur Beobachtung des Merkurtransits am Montag, dem 11. November 2019, ab 12:00 Uhr geöffnet, wir freuen uns auf Euren Besuch!– Um Voranmeldung unter info@astronomie.at wird gebeten.
Achtung – parken Sie richtig?
Der Verein “Astronomischer Arbeitskreis Salzkammergut” (AAS) weist darauf hin, .dass mit der Bezahlung des Eintrittes zur Sternwartenführung kein Anspruch auf einen Parkplatz verbunden ist. Der Verein übernimmt keine Haftung, wenn Sie falsch parken und deswegen von anderen rechtlich belangt werden.
Daher folgender Hinweis: Es steht unmittelbar vor der Sternwarte eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es am Gahberg noch öffentliche Parkplätze. Daher bitte im eigenen Interesse beachten: Wenn Sie außerhalb dieser Parkplätze – vor allem in landwirtschaftlich genutzten Flächen – parken, kann es sein, dass Sie wegen Besitzstörung vom betreffenden Grundeigentümer rechtlich belangt werden.