Terminvergabe, Mund-Nasen-Schutz und Abstandsregelungen
Nachdem das Leben in Österreich schrittweise wieder hochgefahren wird, beginnt auch das Salzkammergut Klinikum mit 4. Mai wieder mit einer Verstärkung des medizinischen Angebots. Dazu gehört auch die langsame Wiederaufnahme des Ambulanzbetriebs. Das sorgfältige Ausweiten der Ambulanzen erfolgt allerdings unter Einhaltung besonderer Sicherheitsauflagen.
„Wir bitten die Patientinnen und Patienten eindringlich, die nachstehenden Regeln für den Ambulanzbesuch einzuhalten, damit wir die Patientinnen und Patienten, aber auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich schützen und somit den Betrieb der Kliniken sicher halten können“, sagt Dr. Tilman Königswieser, MPH, Ärztlicher Direktor des Salzkammergut Klinikums.
Diverse geplante Eingriffe und Untersuchungen mussten wegen der COVID-19-Pandemie in den vergangenen Wochen verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle oder dringende Eingriffe gehandelt hat. Nach und nach werden planbare Operationen und Untersuchungen jetzt durchgeführt und Ambulanzen schrittweise wieder geöffnet. „Das Hochfahren ist für die Spitäler insofern eine Herausforderung, als sie die Entwicklungen bei den COVID-19-Erkrankten im Auge behalten müssen, um gegebenenfalls reagieren zu können. Für COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten werden auch weiterhin entsprechende Ressourcen auf den Normalstationen und im Intensivbereich vorgehalten“, so Königswieser.
Terminvereinbarung, Abstand halten, pünktlich sein
Auch der Ambulanzbetrieb unterliegt ab sofort neuen Regeln. Konkret bedeutet das für Patientinnen und Patienten bei einem Ambulanzbesuch Folgendes:
— Vor einem Ambulanzbesuch ist unbedingt eine Terminvereinbarung erforderlich. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist es nicht möglich, eine ambulante Leistung zu erhalten. Erstansprechperson ist und bleibt die/der Hausärztin/Hausarzt bzw. die/der niedergelassene Fachärztin/Facharzt. Notfälle wenden sich bitte zuerst an die Notfallnummer 144 bzw. die Gesundheitsnummer 1450 – hier erhält man entsprechende Beratung. Patientinnen und Patienten mit verschobenen OPTerminen werden direkt vom Klinikum zwecks neuer Terminvereinbarung kontaktiert. Die Reihung erfolgt ausschließlich nach den Kriterien der Dringlichkeit und den zur Verfügung stehenden Betten- und OP-Kapazitäten.
- Auch im Wartebereich müssen die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, deswegen muss die Anzahl der Patientinnen und Patienten in den Ambulanzen sehr genau geplant werden. Die Patientinnen und Patienten werden daher auch dringend aufgefordert, ihren Termin unbedingt pünktlich einzuhalten, um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten.
- Sofern es den Patientinnen und Patienten möglich ist, sollen sie allein ins Klinikum kommen. Eine Begleitperson wird an der Schleuse nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn sie unbedingt zur Unterstützung benötigt wird.
- Bei Betreten des Klinikums müssen die Patientinnen und Patienten einen Mund-Nasen-Schutz tragen, den sie bei der Schleuse erhalten und bei Verlassen des Klinikums dort wieder abgeben.
- Händedesinfektion ist unabdingbar! Entsprechende Desinfektionsmittel stehen im Klinikum zur Verfügung.
Schleuse und Besuchsverbot bleiben aufrecht
Die Schleusen vor den Kliniken bleiben bis auf weiteres bestehen. Sie dienen der Sicherheit! Hier werden die Patientinnen und Patienten auch in der nächsten Zeit auf Symptome untersucht und befragt, bevor sie das Klinikum betreten können. „Zu Ihrer Sicherheit werden wir das Besuchsverbot auf Empfehlung der Bundesregierung aufrechterhalten. Wir gehen nicht das Risiko ein, dass Besucherinnen und Besucher das Coronavirus in unsere Kliniken einschleppen. Das würde im schlimmsten Fall zur Sperre kompletter Abteilungen führen, und das gilt es unter allen Umständen zu vermeiden“, erklärt Königswieser.
Akutfälle werden weiterhin sofort behandelt
Jeder Akutfall wird auch weiterhin sofort behandelt. In allen anderen Fällen ist die/der Hausärztin/Hausarzt bzw. Fachärztin/Facharzt die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Sie/er entscheidet, ob eine Einweisung ins Krankenhaus erforderlich ist. Akutfälle wenden sich vor einem Spitalsbesuch unbedingt an die Gesundheitsnummer 1450, Notfälle an die Nummer 144.
„Gemeinsames Ziel aller oberösterreichischen Spitalsträger ist es, für die Patientinnen und Patienten und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitestgehend zu einem Normalbetrieb in der Spitalsversorgung unter klaren Regeln zu kommen. Wir bedanken uns vielmals für das Verständnis unserer Patientinnen und Patienten und für das großartige Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagt Dr. Tilman Königswieser
abschließend.
Foto: OÖG