Bei einem Parkmanöver vor einem Einkaufsmarkt kam es am Dienstag in Schwanenstadt zu einem Zusammenstoß. Eine beteiligte Lenkerin rief die Polizei zu Hilfe. Die Frau war selbst stark betrunken.
Die 54-Jährige aus dem Bezirk Vöcklabruck parkte laut Polizei am 20. April 2021 gegen 11:45 Uhr in Schwanenstadt ihren PKW vor dem Parkplatz vor einem Einkaufsmarkt ein. Im gleichen Augenblick soll ein 40-jähriger Buslenker mit dem Linienbus retour gefahren und dabei gegen das Heck des PKW gestoßen sein.
Alkolenkerin rief selbst Polizei
Nach Austausch der Unfalldaten setzte der Mann seine Fahrt im Linienverkehr fort. Die 54-Jährige verständigte aber telefonisch die Polizeiinspektion Schwanenstadt und ersuchte um Aufnahme des Unfalles. Die Polizisten stellten bei der Frau eindeutige Merkmale einer Beeinträchtigung feststellen und forderten diese daher zum Alkotest auf.
Alkotest ergab 2,62 Promille
Der auf der Polizeiinspektion Schwanenstadt durchgeführte Alkotest erbrachte schlussendlich ein Ergebnis von 2,62 Promille. Der Alkolenkerin wurde der Führerschein vorläufig abgenommen und der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck Anzeige erstattet.
Bist denn du debbert. um 11:45, 2,62 promille, und das als frau und dann noch die polizei rufen. A ordentlicher Damenspitz, eher schon ein Vollhammer.
Ich finde das Verhalten der Dame großartig! Sollten Sie diese Zeilen lesen, bitte melden Sie sich bei mir! LG
Absolut richtig, Kasimir!
die könnte nie Politikerin werden, die ist viel zu ehrlich und anstatt das sie einen Preis für vorbildliches und einsichtiges Verhalten bekommt, weil sie auf Sicherheit bedacht die Polizei verständigt und um Hilfe gebeten hat, wird sie wahrscheinlich für diese “optimale” Entscheidung noch bestraft werden. die hätte nie Platz im Korruptionssumpf führender Parteien als Krokodil*in und hat natürlich im Gegensatz zu diesen besonderen Spezialisten*Innen nichts falsch gemacht und niemand anderen geschädigt. Für die Politiker*innen gerade in dieser aktuellen Regierungskonstellation, gilt sowieso ausnahmslos nur die höchst anzunehmende Unschuldsvermutung. Kurz: es gilt die UV.
ich würde die dosierung in ihrem fall auch mal überdenken…
rudi, hör mit der idiotischen gender schreibweise auf. dein mist ist so schon nervig genug!
Ja, gilt für alle GenderInnen, Gender*innen, Gender/innen