Aufgrund der derzeit erfreulichen Entwicklung der Corona-Infektionszahlen sowie der gesetzten Öffnungsschritte durch die Bundesregierung lockern auch Oberösterreichs Spitalsträger die Zugangsbeschränkungen zu ihren Kliniken. Ab morgen, 1. Juli 2021, sind in den Kliniken der Oberösterreichischen Gesundheitsholding sowie den Ordensspitälern pro PatientIn und Tag wieder zwei BesucherInnen erlaubt.
„Mit dem heutigen Tag ist die Zahl der spitalspflichtigen Covid-19-PatientInnen in Oberösterreich auf zehn gesunken, wovon sechs auf einer Intensivstation betreut werden müssen. Diese erfreuliche Situation, sowie die ab morgen gültige Bundesverordnung erlauben es uns die Besuchsmöglichkeiten von stationären Patientinnen und Patienten zu lockern. Dies ist unter Einhaltung von klaren Regeln möglich“, betonen der Vorsitzende der Geschäftsführer in der Gesundheitsholding, Mag. Dr. Franz Harnoncourt und Mag. Peter Ausweger,
Geschäftsführer der Oberösterreichischen Ordensspitäler Koordinations GmbH.
Ab 1. Juli 2021 sind pro PatientIn wieder zwei BesucherInnen plus minderjährige Kinder pro Tag möglich. Ausgenommen von Besuchsregelungen sind weiterhin Personen, die Frauen während der Geburt begleiten und Besuche bei schwerstkranken beziehungsweise
sterbenden PatientInnen. Zur Koordination wird eine Absprache mit der Patientin oder dem Patienten empfohlen.
Die Besuchszeiten sowie alle weiteren Informationen finden BesucherInnen ab morgen auf der Website des jeweiligen Klinikums.
Schleusen, 3‑G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht bleiben aufrecht
Um den so sensiblen Spitalsbereich dennoch bestmöglich zu schützen, sind weiterhin entsprechende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen nötig. Schon bisher galt für alle BesucherInnen beim Eintritt ins Spital die 3‑G-Regelung. Sie müssen entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Dies gilt auch weiterhin. Ebenfalls aufrecht bleibt die FFP2-Maskenpflicht für BesucherInnen, um die Sicherheit der PatientInnen, MitarbeiterInnen und auch der BesucherInnen selbst zu gewährleisten.
Auch die Schleusen vor den Kliniken bleiben bestehen, sie dienen der Sicherheit aller PatientInnen und des gesamten Gesundheitspersonals. PatientInnen und BesucherInnen werden in den Schleusen insbesondere auf die Einhaltung der 3‑G-Regelung überprüft.
Foto: KUK/Daniel Wolkerstorfer