UPDATE: Der fahrerflüchtige Lenker, ein 39-Jähriger aus dem Bezirk Gmunden, stellte sich am 6. Mai 2022 gegen 10:45 Uhr freiwillig bei der Polizeiinspektion Vorchdorf. Dabei gab er an, dass er den Radfahrer gegen 1 Uhr von hinten angefahren habe. Anschließend zog er ihn wieder die Böschung hinauf und verließ die Unfallstelle. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wels wurde der Mann auf freiem Fuß angezeigt.
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In Vorchdorf hat ein Autolenker in der Nacht auf Freitag mit seinem PKW einen Radfahrer erfasst und den verletzten Radfahrer einfach zu einer Straßenlaterne gelegt. Der Verletzte wurde erst rund dreieinhalb Stunden später entdeckt, woraufhin dann die
Rettung alarmiert wurde.
Ein 44-jähriger ungarischer Staatsbürger aus dem Bezirk Gmunden lenkte sein Fahrrad nach der Arbeit am 06. Mai 2022 gegen 01:00 Uhr auf der unbeleuchteten L1309 Lindacher Straße im Ortsgebiet von Vorchdorf. Dabei
trug der Mann eine gelbe Warnweste.
Bei Straßenkilometer 9,638 fuhr ihm
ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker von hinten in das Fahrrad, wodurch der 44-Jährige in die Luft geschleudert wurde und nach etwa 16 Metern auf der Fahrbahn aufschlug. Anschließend stürzte er noch eine Böschung hinab.
Lenker legte Schwerverletzten einfach bei Laterne ab
Der unbekannte Lenker zog den Schwerverletzten die Böschung hinauf und legte ihn am linken Fahrbahnrand neben eine Straßenlaterne. Das völlig demolierte Fahrrad stellte der Unbekannte
ebenfalls zu der Straßenlaterne und verließ ohne Hilfe zu leisten
beziehungsweise die Rettungskräfte zu verständigen den Unfallort.
Erst gegen 04:30 Uhr langte bei der Rettungsleitstelle Gmunden ein Notruf
über eine verletzte Person am Straßenrand in Vorchdorf ein.
Der Mann wurde nach der Erstversorgung durch den Notarzt in das Salzkammergut
Klinikum Vöcklabruck gebracht, berichtet die Polizei.
Die Polizei bittet um sachdienliche Hinweise an die Polizeiinspektion
Vorchdorf unter der Telefonnummer +43(0)59133 4111.
Fotos: laumat.at
Jo, bist denn du arg. Was sind denn das für Zustände? Kann es sein, dass der fahrerflüchtige zu dem Zeitpunkt alkoholisiert war, und sich deswegen zu diesem Zeitpunkt nicht traute, die Polizei zu verständigen?