Ein langwieriges und komplexes Zivilverfahren der Gemeinden Gmunden, Altmünster, Ohlsdorf und Pinsdorf gegen das Zementwerk Hatschek hat mit einem erstinstanzlichen Urteil zugunsten der vier Kommunen geendet.
Bei dem vom Bezirksgericht Gmunden gefällten Urteil wurde festgestellt, dass eine Vereinbarung, die mit dem Betreiber des Zementwerks im Jahre 1996 abgeschlossen worden war, weiterhin aufrecht ist. Mit dieser Vereinbarung hatten die Umlandgemeinden Einschränkungen bei der Produktion von Zement, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen und dem Schutz der Umwelt sowie der Bevölkerung zugutekommen, erreicht.
Die einseitige Kündigung des Vertrags durch Hatschek wurde nun vom Gericht als rechtswidrig erkannt. Der Klage der vier Gemeinden wurde vollinhaltlich stattgegeben. Weiters wurde ein Prozesskostenersatz in Höhe von € 104.202,38 zugesprochen, der von Hatschek zu tragen ist.
Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass die vertraglichen Verpflichtungen, die zwischen den Gemeinden und dem Zementwerk bestehen, weiterhin gültig sind und eingehalten werden müssen. Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Berufung erhoben werden, es ist somit noch nicht rechtskräftig.