Gleich 3mal rückten am Wochenende die Einsatzkräfte der Österreichischen Wasserrettung zu einer nächtlichen Suchaktion aus.
Bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag wurden gegen 03:30 die Einsatzkräfte in Schörfling am Attersee alarmiert. Nach einem Fest meldeten Freunde einen jungen Mann als vermisst. Während die Wasserrettungskräfte aus den Ortsstellen Litzlberg, Nußdorf, Seewalchen, Unterach und Weyregg gemeinsam mit der Feuerwehr und Polizei den Bereich mit den Einsatzbooten absuchten, wurde der Vermisste von der Polizei an Land ca. 45min nach Alarmierung unverletzt aufgefunden.
Am Sonntag um 20:30 wurde ebenfalls im Attersee eine Person vermisst, diesmal im Bereich Steinbach am Attersee. Die alarmierte Besatzung des Einsatzbootes Unterach konnte während der Anfahrt auf Grund des Einsatzstornos wieder umdrehen.
Eine Stunde später erging eine Alarmierung an die Einsatzkräfte am Hallstättersee. Bei sehr rasch aufkommendem Sturm habe es ein Boot mit mehreren Personen, darunter Kinder, nicht mehr ans Ufer geschafft und benötige Hilfe. Die Einsatzboote der Wasserrettung von Bad Goisern und Hallstatt, sowie der angrenzenden Feuerwehren begannen mit der Suche. Auf Grund der vagen Ortsangabe war die Lage nicht klar. Ein infrage kommendes Boot, allerdings ohne Kinder an Bord, hatte selbständig das Ufer erreicht. Zur Sicherheit suchten die Einsatzboote noch ca. 1,5 Stunden in Finsternis den See ohne Ergebnis ab.
Wasserrettung rät zu besonderer Vorsicht
Bedingt durch die hohen Lufttemperaturen suchen viele Personen auch nach Sonnenuntergang noch die heimischen Seen auf. Der Aufenthalt auf dem Wasser in der Finsternis birgt eigene Gefahren und die Österreichische Wasserrettung rät zu besonderer Vorsicht und zur Einhaltung spezieller Sicherheitstipps.
- In der Finsternis kann leicht die Orientierung verloren gehen und Entfernungen werden falsch eingeschätzt. Zum Baden oder Schwimmen sollte man daher in Ufernähe bleiben und nicht alleine ins Wasser gehen.
- Das Mitführen einer Schwimmboje erhöht wesentlich die Sichtbarkeit auf dem Wasser und kann bei einem Notfall als Schwimmkörper dienen.
- Grundsätzlich gilt, dass sämtlich Wasserfahrzeuge in der Nacht zu beleuchten sind, selbst Schwimmkörper. Darunter fallen auch Schlauchboote oder SUPs, diese benötigen laut Seen- und Fluss-Verkehrsordnung „...weiße gewöhnliche, von allen Seiten sichtbare Lichter in ausreichender Anzahl, um ihre Umrisse im Fahrwasser kenntlich zu machen…“.
- Das kreisförmige Schwenken eines weißen Lichts (Taschenlampe, Handylampe) gilt als Notsignal. Grundsätzlich gilt: Wenn du die Rettungskette in Gang setzt, bleib unbedingt vor Ort. Als Augenzeuge, behalte das Geschehen weiter im Blick und gib Änderungen der Situation weiter.