Die Sitzung des Gemeinderats der Marktgemeinde Altmünster am 4. Juli 2024 ergab weitreichende Beschlüsse für die Bürger, sowie den Gemeindebetrieb. Betroffen davon sind der Betrieb des Altenwohnheims, die Fortsetzung der Tätigkeit des Eltern-Kind-Zentrums und die Reduktion der Ausschüsse.
Das Altenwohnheim Altmünster ist Eigentum der Gemeinde und wird seit 1973/1975 an diesem Standort betrieben. 2002 wurde es grundsaniert und umfasst 92 Pflegeplätze. Wegen des stark steigenden Personalmangels in der Altenpflege sind nur 63 der 92 Betten belegt. Zusätzlich haben sich die Demografie und die Anforderungen in der Pflege stark geändert. Die Kosten der heurigen Fassadensanierung, künftig vermehrt auftretende Mängel aufgrund des fortgeschrittenen Alters und Abgänge in Höhe von knapp einer Million Euro bringen die Versorgungssicherheit in Gefahr. Eine Gebarungsprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft empfahl, das Altenwohnheim dem Sozialhilfeverband zu übertragen.
Nach Gesprächen mit dem Bezirkshauptmann kam die Gemeinde zum Entschluss, einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zu fordern, um das Altenwohnheim in den Sozialhilfeverband Gmunden zu überführen. Dies betrifft nur den Betrieb, also die Pflege der Bewohner. Im Bereich der Pflege kann der Sozialhilfeverband die Kompetenz in Oberösterreich bündeln, da er auch eine Service-Unit rund um das Pflegepersonal zur Verfügung stellt. Das Grundstück soll nicht abgegeben werden. Dieser Grundsatzbeschluss wurde gefasst und nun werden weitere Gespräche mit dem Sozialhilfeverband Gmunden betreffend die nötigen Schritte geführt.
Fortsetzung der Tätigkeit des Eltern-Kind-Zentrums
Dem Eltern-Kind-Zentrum Traunsee wird nach der Kündigung durch den Vereinsvorstand ein kostenloser Bittleihvertrag bis Ende 2025 angeboten. Der Betrieb ist somit weiterhin gesichert, die Miete wird erlassen und es sind nur Betriebskosten zu entrichten. Für die Zeit danach wird gemeinsam mit der Marktgemeinde Altmünster ein neues Vereinszentrum gesucht.
Umgestaltung & Reduktion der Ausschüsse
Um die Gemeindefinanzen ein Stück weit zu entlasten, wurde die Anzahl von derzeit 10 auf insgesamt 7 Ausschüsse reduziert. Die Kompetenzen und Themenbereiche der Ausschüsse werden jedoch nicht aufgegeben, sondern lediglich neu strukturiert und auf andere Ausschüsse aufgeteilt. Die neue Regelung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.