Ihr Lehrling hat Ende Juli/Ende August in das nächste Lehrjahr gewechselt? Die Lehrzeit ist zu Ende? Dann haben Sie als betroffener Lehrbetrieb auch Anspruch auf Basisförderung – je nach Lehrjahr bis zu drei monatliche Bruttolehrlingseinkommen.
Die vorausgefüllten Basisförderanträge erhalten Sie automatisch in digitaler oder analoger Form von der WKOÖ.
ACHTUNG! Ist der Förderantrag vier Wochen nach Lehrjahreswechsel bzw. Lehrzeitende noch nicht bei Ihnen eingelangt, nehmen Sie bitte mit den Beraterinnen und Beratern des Referates Lehre.fördern der WKOÖ umgehend Kontakt auf, damit die geltenden Einreichfristen gewahrt bleiben. Zu spät eingelangte Anträge dürfen aufgrund bundesweit geltender Förderbedingungen leider nicht ausbezahlt werden.
Sie möchten Ihre Förderungen DIGITAL abwickeln? Kein Problem! LOS – Lehre.fördern-Online-Service — einfacher – schneller- sicherer!
Melden Sie sich unter: los.wko.at an und nutzen in Zukunft das digitale Erfassungssystem der Wirtschaftskammern für Ihre Förderungen. Vorausgefüllte Anträge für die Basisförderung, Erwachsenenlehre und erfolgreiche Lehrabschlussprüfung werden Ihnen automatisch elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sie haben Fragen zur Lehrlingsausbildung?
„Bei Fragen zu Lehrbetriebsförderung, Ausbildungsplanung, oder Berufsausbildungsgesetz usw. stehen Ihnen erfahrene Berater mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren sie einen individuellen und kostenlosen Termin in Ihrem Betrieb unter: Tel. 05–90909-2010 oder per Mail: lehre.foerdern@wkooe.at“ so Martin Ettinger (Obmann WKO Gmunden).