Nach einem mehrmonatigen Prozess fiel am Dienstagnachmittag im Welser Landesgericht das Urteil im Immobilienfall um eine Seepension am Traunsee.
Die Anklage richtete sich gegen zwei Geschäftsführer einer Immobilienfirma, zwei Anwälte, einen Notar und eine Maklerin. Sie sollen durch ein gemeinsames Vorgehen eine 83-jährige Frau um über 900.000 Euro geschädigt haben. Die Beratung des Gerichts nahm fünf Stunden in Anspruch, bevor die Urteile verkündet wurden. Während der Notar freigesprochen wurde, erhielten die übrigen Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen 18 und 36 Monaten.
Der Fall drehte sich um den Verkauf einer ehemaligen Seepension samt Bootshütte und Seegrundstück am Ostufer des Traunsees im Herbst 2019. Die 83-jährige Verkäuferin, die zu diesem Zeitpunkt bereits an Demenz litt, verkaufte die Immobilie für 750.000 Euro. Laut Anklage war das Grundstück jedoch mindestens 1,6 Millionen Euro wert.
Besonders die Rolle der Maklerin, die das Vertrauen der Verkäuferin missbraucht haben soll, und der Anwälte, die ihre Interessen nicht ausreichend schützten, standen im Zentrum des Verfahrens.
Freiheitsstrafen zwischen 18 und 36 Monaten
Die beiden Geschäftsführer der Immobilienfirma wurden zu 36 Monaten (24 Monate davon bedingt) und 24 Monaten (16 bedingt) Haft verurteilt. Die beiden Anwälte erhielten Freiheitsstrafen von 18 Monaten, von denen jeweils 12 Monate bedingt ausgesetzt wurden. Ein Anwalt wurde zudem wegen falscher Zeugenaussage verurteilt. Die Maklerin, die laut Gericht eine zentrale Rolle spielte, erhielt eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, von denen 16 bedingt nachgesehen wurden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie nicht nur falsche Aussagen gemacht, sondern auch die Interessen der Verkäuferin grob verletzt hatte.
Freispruch für den Notar
Der Notar hingegen wurde vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen. Zwar stellte das Gericht fest, dass er bei der Beglaubigung der Vertragsdokumente Fehler gemacht hatte – unter anderem beglaubigte er falsche Geburtsdaten – jedoch konnte ihm keine bewusste Beteiligung am Betrug nachgewiesen werden. Damit endete der Prozess für ihn mit einem Freispruch, während die übrigen Beteiligten das Gericht mit Schuldsprüchen verließen.
Berufungen erwartet
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig: Es wird erwartet, dass die Verteidigung der verurteilten Angeklagten Berufung einlegen wird, um die Strafen zu mildern oder eine erneute Prüfung zu erzwingen. Der Fall könnte damit in die nächste Instanz gehen und für weitere Monate juristische Nachspiele nach sich ziehen.
Sehr gutes Urteil!!
Ich frage mich ohnehin schon seit Langem, wozu man Makler überhaupt braucht!
Makler und Anwälte…eine passende Kombination!
Sämtliche Namen von diesem niederträchtige Abschaum sind zu veröffentlichen, die sogar eine alte Frau bestehlen! Sowas muss dauerhaft öffentlich gebrandmarkt werden und ich hätte auch kein Problem damit wenn jemand Lust und Laune hätte diesen Drecksanwälten die hohle Paragrafenbirne zu demolieren! Karma ist mächtiger als der Scheißstaat und seine nutzlosen Gesetze!