Zu einer Haft- und einer Geldstrafe wurde am Montag am Landesgericht in Wels ein 47-jähriger Mann verurteilt, der im Zuge einer Geisterfahrt einen tödlichen Unfall verursacht hat.
Der folgenschwere Unfall passierte am 07. September 2024 auf der Westautobahn im Gemeindegebiet von Vorchdorf. Ein 47-Jähriger war zuvor bei Laakirchen auf die falsche Richtungsfahrbahn der A1 Westautobahn aufgefahren.
Bei Vorchdorf kollidierte er dann mit dem Auto eines 19-Jährigen aus dem Bezirk Linz-Land. Dieser wurde beim Unfall so schwer verletzt, dass er kurz nach der Einlieferung ins Klinikum Wels starb. Der Geisterfahrer hatte 1,78 Promille, er überlebte den Unfall hingegen mit schweren Verletzungen.
Am Montag wurde er am Landesgericht Wels zur Zahlung eines Trauerschmerzensgeldes in Gesamthöhe von 17.000 Euro an die Angehörigen des tödlich verletzten Unfallopfers sowie zu 18 Monaten Haft — davon sechs Monate unbedingt — verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: laumat.at