Im März 2025 entschied die Oö. Landesregierung, dass für das Bauprojekt „Seeviertel“ in Gmunden keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei. Dagegen legte die Umweltorganisation Alliance For Nature Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein – wegen Umweltbedenken und möglicher EU-Rechtsverstöße.
Im Dezember 2024 informierte die Natur‑, Kultur- und Landschaftsschutzorganisation „Alliance For Nature“ den Bürgermeister der Stadtgemeinde Gmunden, Stefan Krapf, und den Oberösterreichischen Umweltanwalt, Martin Donat, von der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben „Seeviertel in Gmunden“.
Begründet wurde dies durch die in der europäischen UVP-Richtlinie verankerte Pflicht, Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Untersuchung ihrer Auswirkungen zu unterziehen sind.
Mitte Januar 2025 beantragte die Oö Umweltanwaltschaft die Feststellung, ob für das gegenständliche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
Mit Bescheid der Oö. Landesregierung vom 18.03.2025 stellte die Behörde fest, dass für das gegenständliche Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP‑G 2000 durchzuführen ist.
Gegen diesen Bescheid der Oö. Landesregierung erhob die (gemäß § 19 UVP‑G 2000 anerkannte) Umweltorganisation „Alliance For Nature“, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka, nun innerhalb offener Frist Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG).
Wesentliche Beschwerdepunkte sind:
Das Vorhaben befindet sich im unmittelbaren Uferbereich sowie in Teilen über dem Gewässerboden des Traunsees und ist somit innerhalb des 500 m Seeuferschutzbereiches des Traunsees angedacht. Der ökologische Zustand des Traunsees wird zudem bereits jetzt lediglich „mäßig“ eingestuft; durch das Projekt ist von einer zumindest graduellen Verschlechterung des Traunsees auszugehen.
Das gegenständliche Vorhaben bringt auch Risiken für die Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere betreffend Fläche, Boden, Wasser und biologische Vielfalt, zumal im Hotelbereich der bisher ungestörte Zugang zur Seeuferpromenade der Öffentlichkeit entzogen werden soll.
„Auch Hotels, große Wohn- bzw. Geschäftskomplexe und ähnliche Bauprojekte stellen Städtebauvorhaben dar, deren Auswirkungen auf die Umwelt geprüft werden müssen. Die jetzige Rechtslage in Österreich, die solche Projekte von der UVP-Pflicht ausnimmt, ist unionsrechtswidrig. Ich habe ‚Alliance For Nature‘ diesbezüglich bereits im Jahr 2023 erfolgreich vor dem EuGH vertreten und bin bereit, auch in diesem Fall wieder vor den EuGH zu ziehen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka, der auf Umwelt- und Immobilienrecht spezialisiert ist.
Dass im April 2024 ein neues Vertragsverletzungsverfahren durch die EU gegen Österreich eröffnet wurde, dessen Gegenstand die mangelhafte Umsetzung der europäischen UVP-Richtlinie im österreichischen UVP‑G 2000 ist, wurde im Bescheid nicht berücksichtigt. Die Beschwerde der AFN zeigt zudem diverse Unionsrechtswidrigkeiten sowie die mangelhafte Beachtung von unionsrechtlichen Vorgaben auf.
Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck: „Wir haben auch deshalb Beschwerde erhoben, um für die Bevölkerung am Traunsee die Möglichkeit zu erwirken, sich am Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren in Form von Bürgerinitiativen gemäß § 19 UVP-Gesetz zu beteiligen, sofern das Bundesverwaltungsgericht unserer Beschwerde stattgibt und eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben ‚Seeviertel in Gmunden‘ vorschreibt.“
Finde ich gut so. Hoffe die stoppen den Bau komplett. Baut sich Mal paar günstige Wohnungen für junge Leute. In Wien machen die das ja auch. Wer soll sich diese Mietpreise noch leisten können?