Eine moderne Justiz braucht moderne Strukturen. Das ist im Interesse der Bevölkerung und im Interesse der Justiz. Denn damit erreichen wir noch bessere Qualität und nicht zuletzt höhere Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger am Gericht.
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Bundesministerin für Justiz Dr. Beatrix Karl sind heute bei einem weiteren Gespräch zur Strukturoptimierung der Standorte der Oö. Bezirksgerichte überein gekommen: Künftig sollen die 28 bestehenden Bezirksgerichtsprengel in Oberösterreich an 18 Bezirksgerichtsstandorten neu organisiert werden.
LH Pühringer und BM Karl haben zur besseren Abstimmung der neuen Sprengeleinteilung eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt. Der ausgearbeitete Vorschlag ist Grundlage für die vom Justizministerium erstellte Verordnung der Neueinteilung und stellt einen vertretbaren Kompromiss auch aus Landessicht dar.
“Im Zuge der Strukturoptimierung wurde darauf geachtet, dass für die rechtsschutzsuchende Bevölkerung gerade die ländlichen Gebiete aufgewertet werden, wobei aber teilweise Kleinstgerichte mit zum Teil auch unter einer Richterplanstelle in größere Einheiten eingegliedert werden.”, sagt Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer.
„Dass das Bezirksgericht Bad Ischl bestehen bleibt ist natürlich höchst erfreulich und eine Entscheidung ganz im Sinne der Menschen in der Region. Es ist aber auch eine Bestätigung für den Kurs der Grünen, die sich mit ganz klaren Argumenten immer strikt für einen Erhalt des Gerichts eingesetzt haben“, zeigt sich der Grüne Klubobmann Gottfried Hirz nach der Einigung des Landes OÖ mit der zuständigen Bundesministerin Karl über die Zusammenlegungen der Bezirksgerichte in Oberösterreich, die einen Erhalt des Bezirksgerichts Bad Ischl vorsieht, zufrieden.
Die Grünen erachten eine Zusammenlegung von Bezirksgerichten als grundsätzlich sinnvoll und zielführend. Dies jedoch mit der ganz klaren Forderung verbunden, dass jede Fusion und damit auch drohende Schließung detailliert geprüft, die jeweilige Situation und die Folgen für die BürgerInnen genau analysiert werden.
Im Vordergrund ist hier vor allem die geographische Lage gestanden.
Hirz: „Uns war immer wichtig, dass die Gerichtstandorte nach einer Fusion nicht zu weit voneinander entfernt sind und damit die Erreichbarkeit für die Bürger gegeben und zumutbar ist“. Genau dies war für die Grünen auch im Fall Bad Ischl das ausschlaggebende Argument.
„Die genaue Prüfung hat gezeigt, dass eine Schließung des Standortes Bad Ischl für die Menschen im Inneren Salzkammergut massive negative Folgen haben würde. Die Menschen hätten zu lange Anfahrtswege und einen zu hohen Zeitaufwand in Kauf nehmen müssen. Das wäre in diesem Maße nicht zumutbar gewesen“, bekräftigt der regionale Grüne Abgeordnete für das Traunviertel, LAbg. Markus Reitsamer, der mit der nunmehrigen Entscheidung für einen Erhalt des Standortes Bad Ischl auch die so wichtige Bürger-Nähe garantiert sieht.
Grundsätzlich sehen die Grünen in der erzielten Einigung bei der Zusammenlegung der Bezirksgerichte das Ergebnis eines konstruktiven Diskussionsprozess, einen wichtigen Schritt für die Verwaltungsreform und ein gelungenes Gesamtpaket, das aber auch die Bedenken und Bedingungen der Grünen berücksichtigt.
Die Bezirksgerichte Frankenmarkt sowie Mondsee werden mit 1.7. 2013 zum Bezirksgericht Vöcklabruck zusammengelegt. Für das BG Mondsee gibt es eine vorbehaltliche Lösung. Ein Zusammenschluss mit dem Bundesland Salzburg ist in Planung.