Ziel der Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung ist, die Gefahren in der Gemeinde zu erkennen und deren Abwehr GEMEINSAM für die nächsten zehn Jahre zu planen.
Vorbereitet wurde diese Gesprächsrunde bereits seit mehreren Monaten unter Berücksichtigung aller möglichen Gefahrenobjekte im gesamten Gemeindegebiet. Zweckbestimmung der Feuerwehren ist es, ihre Aufgaben in einer dem Stand der Technik entsprechenden Qualität unter Berücksichtigung einer größtmöglichen Wirkungsorientierung zu erfüllen. Unter besonderer Beachtung des Schutzes der Einsatzkräfte sind, insbesondere im Fall akuter oder drohender Gefahr, Menschenleben zu retten und sie vor körperlichem Schaden zu bewahren. Das Erreichen der Schutzziele geht nur mit einer entsprechenden Dichte an Feuerwehren mit gut ausgebildetem Personal und der erforderlichen Ausrüstung.
Dieses gemeinsame Aufeinanderabstimmen erfolgt durch die Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung im Einvernehmen zwischen Feuerwehr und Gemeinde.
Foto: Gemeinde Vöcklamarkt