Die Stadtgemeinde Vöcklabruck überarbeitet im Sinne des OÖ. Raumordnungsgesetzes den Flächenwidmungsplan samt dem Örtlichen Entwicklungskonzept.
In der Zeit vom Montag, 20. Februar 2012, bis Montag, 19. März 2012 wird der Flächenwidmungsplan mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept im Rathaus Vöcklabruck, Klosterstraße 9, Bauabteilung, Zimmer 6, 2. Stock, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann während dieser Zeit schriftliche Anregungen oder Einwendungen im Rathaus einbringen.