Bürgermeister Hannes Heide verweist auf Bedeutung für das Salzkammergut!
Entschieden gegen eine Schließung des Bezirksgerichtes in Bad Ischl wendet sich Bürgermeister Hannes Heide. In einem Schreiben an Justizministerin Beatrix Karl hat der Bürgermeister auf die Bedeutung dieses Standortes nicht nur für die Stadt Bad Ischl sondern die gesamte Region entschieden hingewiesen. „Wäre tatsächlich in Zukunft Gmunden der Standort des zuständigen Bezirksgerichtes, dann müssten Gosauer Bürger an die 70 km Wegstrecke zurücklegen“, argumentiert Bürgermeister Heide.
Für die Bevölkerung ist es auch nicht nachvollziehbar, daß Strobler nach Thalgau fahren müssen, weil hier aufgrund der Landesgrenze, wie wohl es sich um Bundeszuständigkeit handelt, nicht Bad Ischl für sie zuständig sein kann. „Eine Entscheidung gegen den Standort Bad Ischl mag zwar von Wien aus mit einem oberflächlichen Blick auf die Landkarte nachvollziehbar sein, lässt allerdings die tatsächlichen regionalen Voraussetzungen außer Acht“, so der Bürgermeister.
Bezirksgericht Bad Ischl für 35.593 Bürger zuständig
Die Argumente für den Gerichtsstandort Bad Ischl jedenfalls sind vielfältig: So umfasst die Gesamtfläche des Gerichtsbezirkes Bad Ischl immerhin rund 787 Km². Der Gerichtsbezirk (Stand 2010) ist für 35.593 Bürger zuständig. Die weiteste Entfernung von Gosau-Hintertal zum Bezirksgericht Gmunden beträgt 66 Km. Derzeit sind am Bezirksgericht Bad Ischl zwei Richterinnen, drei DiplomrechtspflegerInnen, ein Gerichtsvollzieher sowie zehn Kanzleikräfte beschäftigt.
Insgesamt fielen 2011 am Bezirksgericht Bad Ischl rund 10.000 Akten an, die sich wie folgt gliedern: 100 Strafsachen, 1.400 Zivilrechtssachen, 1.437 Außerstreitsachen, 3.259 Grundbuchssachen, 3.164 Exekutions- sowie 32 Insolvenzsachen.
Sparen Ja — aber verschone unser Haus und zünde andere an!
Und bitte nicht vergessen liebe salzi freunde 2013…(x)KPÖ wählen Danke
Aber wie ich sehe traut sich in der Salzi.at e keiner was negatives über Ischl schreiben. Tolles Zeitung
Ach so da regen sich einige wenige auf wen eine Behörde geschlossen wird, aber wen zukünftige Arbeitsplätze von Haus aus abgelehnt werden weil einige von der GM: Bad ‑Ischl das für richtig halten ohne die Meinung der Bevölkerung einzuholen, und beschließen etwas nicht zu Genehmigen, da regt sich keiner auf. Danke das wir nicht gefragt wurden R.W.
Die Schliessung von Bezirksgerichten ist ein Uraltthema. Bisher war es immer so, dass zwischen Wahlen geschlossen wurde und je näher Wahlen kamen, umso weiter weg waren diese Pläne wieder. Jeder Landeshauptmann, der ja letztendiglich seinen Segen dazugeben muss, hat doch eher ein Ohr für seine Bürgermeister und damit die Bezirksgerichte als für die “Schreibtischtäter” in der Bundehauptstadt — ganz egal welchen Coleurs. Ausserdem wird immer nur von den Einsparungen gesprochen, die es zukünftig geben wird. Aber keiner spricht davon, was es kostet, die Bezirksgerichte aufzulösen und einem anderen Gericht anzuschliessen. Es muss ja auch Raum für das richterliche und nichtrichterliche Personal geschaffen werden und Um- und Zubauten gibt es ja bekanntlich auch nicht umsonst. Und da vom Personal ja niemand hinausgeschmissen wird — wie denn auch, die Geschäftsfälle werden ja nich weniger, sie werden nur woanders behandelt, trifft es ja wieder nur die “Kleinen”. Die Gerichtsbediensteten haben meist am Ort des Bezirksgerichtes ihren Wohnsitz, also wenn sie den Job nicht wechseln wollen, müssen sie in Zukunft pendeln, was es ja auch nicht umsonst gibt. Und das zu schliessende Bezirksgericht muss ja in irgendeiner Form erhalten bleiben, es soll ja weiterhin Amtstage für die ratsuchende Bevölkerung geben. Und im Interesse der Gemeinden ist naürlich zu bedenken, dass ein Bezirksgericht auch ein Frequenzbringer ist. Und nach dem Motto “jede Laus beisst”, ist auch dieser Aspekt nicht zu vernachlässigen.
Anwälte, Sachverständige, Kläger, Beklagte, Zeugen reisen an und wenn sie am Ort des Bezirksgerichtes nur einen Kaffee im nächsten Kaffeehaus trinken, ist es eine Konsumation. Abgesehen davon, dass jedes öffentliche Amt, das einem Ort entzogen wird, wieder ein weiterer Schritt in
die BEdeutungslosigkeit ist. Die Spezialisierungsmöglichkeit der Richter an einem größeren Gericht ist ja sicher ohne Zweifel richtig, aber wer sagt denn, dass ein Richter ewig an einem Ort bleiben muss?? Und ist es nicht so, dass das Grundwissen als “Watschenkadi” so quer durch den Gemüsegarten keinem schadet? Sich zu spezialisieren steht jedem frei — aber eine breite Qualifikation in allen Bereichen schadet auch nicht. Nur der Politik darf man nicht trauen, wenn es so nicht funktioniert, dann wird im Budgetausschuss ein Antrag auf Änderung der Bezirksgerichtssprengelgrenzen eingebracht und wumms, ist durch die Hintertür passiert, was durch die Vordertür nicht funktioniert hat. Also ist es angesagt, gut aufzupassen. Solche Anträge im Budgetausschuss hat es schon gegeben!