Um zwei weitere Monate wurde die Untersuchungshaft jenes Mannes verlängert, der im Verdacht steht nach einer Tennisfeier Anfang Juli eine 52-jährige Gmundner Tanzlehrerin brutalst niedergeschlagen und vergewaltigt zu haben.
“Mit Beschluss des Haft- und Rechtsschutzrichters des Landesgerichtes Wels wurde die U‑Haft um weitere zwei Monate verlängert.”, teilt heute Mag. Birgit Ahamer von der Staatsanwaltschaft Wels auf salzi-Nachfrage mit.
“Der Tatverdächtige hat dazu noch keine Erklärung abgegeben, jedoch noch bis Mittwoch Zeit dies zu tun. Er ist Beschuldigter in einem Mordfall, weshalb die U‑Haft verlängert wurde!”, so Ahamer.
Neben den bereits vorliegenden Ermittlungsergebnissen wurden weitere Ermittlungsmaßnahmen gesetzt. Zu den Ergebnissen kann aktuell — aus ermittlungstaktischen Gründen — nichts gesagt werden.
Kein weiterer Tatverdächtiger in U‑Haft
Nicht bestätigt wurden jene Gerüchte, dass bereits eine weitere verdächtige Person in U‑Haft genommen wurde. Man geht von einem Einzeltäter aus. Das Verbrechen hat weit über Gmunden hinaus für Aufsehen gesorgt: An die 50 Stunden ist die 52-jährige Gmundner Unternehmerin mit schwersten Kopfverletzungen im Garten ihres Hauses gelegen, nachdem sie überfallen, brutal niedergeschlagen und auch sexuell misshandelt worden war.
salzi.aktuell — Nachrichten vom 26.8.2013
Der ausgeforschte 38-Jährige – ein guter Bekannter des Opfers und langjähriger Tennispartner – wird durch die Spuren am Tatort, durch Zeugen und widersprüchliche Aussagen so schwer belastet, dass die Staatsanwaltschaft den Mann unverzüglich in polizeiliche Gewahrsam nahm und nach stundenlangen Einvernahmen schließlich am 14.7. die U‑Haft verhängt wurde. Die damals angesetzte nächsten Haftprüfung wurde für heute Vormittag angesetzt.
Opfer im Krankenhaus verstorben
Die Tanzlehrerin war über eine Woche lang in künstlichem Tiefschlaf gelegen und erlag am Dienstag den 16. Juli im Krankenhaus ihren schweren Kopfverletzungen. Seither wird gegen den 38-jährigen tatverdächtigen Tenniskollegen wegen Mordes ermittelt. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
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