Aus Sorge um Natur- und Landschaftsschutz unterstützt Karl Frais als Vorsitzender der Naturfreunde Oberösterreich mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht Betroffene und Gemeinden. Der Alpenverein begrüßt diese Initiative. Gemeinsame Forderung: eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die geplante Freileitung Vorchdorf — Kirchdorf.
Das seit über vier Jahren umstrittene Leitungsprojekt der Energie AG zieht immer weitere Kreise. In die Auseinandersetzungen haben sich nun auch die Naturfreunde als anerkannte Umweltorganisation eingeschaltet. Sie halten die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für gegeben.
Dazu Herbert Jungwirth (MBA), Landes-Naturschutzreferent des Alpenvereins OÖ: “Wir begrüßen das engagierte Eintreten von Naturfreunden, Bürgern, Gemeinden und der Bürgerinitiative ‘110 kV ade!’ zum Schutze unserer Landschaften. Dieser Einsatz ist auch zum Wohle jener Bürger, welche im Bereich der geplanten Starkstromleitungen schon wohnen.”
Neue Vorgaben vom Europäischen Gerichtshof
Das Land als zuständige Behörde hatte einen entsprechenden Antrag von vier Gemeinden und einer Reihe von Betroffenen im Dezember zurückgewiesen. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt stets nach den UVP-Richtlinien geprüft werden. Es sei unzulässig, bestimmte Arten von Projekten grundsätzlich von der Prüfung auszuschließen. Einen schwerwiegenden Eingriff in das Landschaftsbild hat aber etwa der kürzlich erlassene Naturschutz-Bewilligungsbescheid für die Freileitung ausdrücklich bestätigt.
Von einer UVP versprechen sich Umweltorganisationen, Gemeinden und Bürger, dass die seit langem vorliegende Erdkabel-Alternative pflichtgemäß geprüft wird. Verletzungen des Landschafts- und Naturschutzes als wichtige Aspekte von Umweltschäden können damit vermieden werden. Zugleich wird die Stromversorgung gesichert. Die Behörden hatten dagegen stets argumentiert, die Erdverkabelung sei “nicht Gegenstand des Verfahrens”.
Falls die Energie AG mit den bisher erteilten Bewilligungen schon jetzt den Bau der Freileitung beginnt, würden nun schon drei ungewisse Urteile unter Umständen sogar einen kompletten Abriss der gerade errichteten Leitung erzwingen. Denn neben den neuen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht unter Berufung auf EU-Recht läuft zudem noch eine höchstgerichtliche Beschwerde gegen den energierechtlichen Bescheid aus dem Jahr 2012.