Vergangene Woche brachte die Staatsanwaltschaft Wels beim Landesgericht Wels als Jugendgeschworenengericht die Anklageschrift gegen den 19-jährigen Stiefbruder der im Sommer 2011 entführten und getöteten Paulina Sideres (14) Konstantin K. ein.
“Ihm wird zur Last gelegt, er habe zu der von Klaus Peter K. am 5. Juli 2011 in Bad Ischl vorsätzlich begangenen Tötung von Paulina beigetragen und damit das Verbrechen des Mordes als Beitragstäter nach den §§ 12 3. Fall, 75 StGB begangen. Die Anklageschrift ist noch nicht rechtswirksam.”, sagt Mag. Manfred Holzinger von der Staatsanwaltschaft Wels.
Der Angeklagte hat nun das Recht, binnen 14 Tagen gegen die Anklageschrift Einspruch zu erheben. Ein Hauptverhandlungstermin kann vom Landesgericht Wels erst nach Rechtswirksamkeit der Anklageschrift festgesetzt werden.
Leiche in Waldstück vergraben
Eine damals großangelegte Suchaktion im gesamten Salzkammergut nach der 14-Jährigen, an der neben den örtlichen Polizeistreifen, Polizeischüler und ein Hubschrauber beteiligt waren, war leider ohne Erfolg. Ihr Stiefvater hatte das Mädchen getötet und anschließend die Leiche der 14-Jährigen in einem Waldstück nahe Bad Ischl vergraben.
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