
Rund um das “Objekt 21” gab es schon eine Reihe von Prozessen, die mit Schuldsprüchen und Haftstrafen endeten. Die beiden erneut Angeklagten sind bereits nach dem NS-Verbotsgesetz zu vier beziehungsweise sechs Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Jetzt werden ihnen obendrein zahlreiche Vermögensdelikte vorgeworfen. Unter anderem werden sie verantwortlich gemacht für Raub, teils versuchte, teils vollendete Brandstiftung, Einbruchsdiebstahl und Betrug, die sie selbst oder auch als Bestimmungstäter verübt haben sollen.
salzi.aktuell — Nachrichten vom 04.08.2014
Als Männer fürs Grobe sollen die Männer vom „Objekt 21“, das in Desselbrunn (Bezirk Vöcklabruck) seinen Stützpunkt hatte, von einem Rotlichtboss, welcher deshalb bereits rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, angeheuert worden sein.
Brandstiftungen und brutale Überfälle
Auf das Konto seiner Neonazi-Schutztruppe sollen mehrere Brandstiftungen in einschlägigen Etablissements in Wien und die Einschüchterung von Konkurrenten — etwa mit Buttersäureanschlägen, giftigen Skorpionen oder körperlicher Gewalt — gehen — mehr dazu in Konkurrenzkampf mit Skorpionen. Aber auch Überfälle, Einbrüche und Vermögensdelikte sowie Verstöße gegen das Waffengesetz werden der Gruppe zugerechnet.
Für das Verfahren sind vorerst neun Verhandlungstage vorgesehen. Das Gericht plant wegen der Gefahrenlage rund um den Prozess umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen.