Heftige Kritik hat das Ansuchen der Firma Mittendorfer GmbH aus Altmünster um die Verleihung einer Bergwerksberechtigung für die Überschar “Hannelore” in der KG Rettenbach in der Stadtgemeinde Bad Ischl ausgelöst. Auf einer Fläche von über 27,5 Hektor soll eine Überschar, welche sich auf über 725 Höhenmeter erstrecken wird, abgebaut werden. Das Schürfrecht soll, so das Ansuchen der Firma Mittendorfer, für die nächsten 175 Jahre ausgstellt werden.
Gefahr für Tourismus und Verlust der Bezeichnung: Luftkurort
“Bei der beantragten Überschar handelt es sich um eine mehr als Verzehnfachung (!) der ursprünglichen Überschar “Kerschbaumebene”, was mehr als 40 Fußballfelder entspricht. Bad Ischl ist ein Luftkurort im Sinne des Oö. Heilvormkommen und Kurortgesetzes. Daher ist zu befürchten bzw. zu erwarten, dass eine infolge einer Verleihung der beantragten Bergwerksberechtigung und einhergehende Abbautätigkeit zu entsprechender Staubentwicklung sowie zu einer messbaren Verschlechterung der Luftqualität im Osten des Gemeindegebietes führen würde!”, befürchtet Bürgermeister Hannes Heide (SP) nicht nur eine Aberkennung des Gütesigels, sondern auch einen trastischen Eingriff in das Landschaftsbild.
“Bad Ischl hat sich in den letzten Jahren am touristischen Sektor prächtig entwickelt. Mit einem Ausbleiben der Touristen kann gerechnet werden!”, fürchtet Tourismusdirektor Robert Herzog einen Eingriff ins Tourismusleben.
Die Grünen fordern sogar eine Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG).
„Das Mineralrohstoffgesetzt (MinroG) in seiner bestehenden Form ist nicht mehr zeitgemäß, benachteiligt die Gemeinden und muss dringend reformiert werden“, fordert LTAbg GR Markus Reitsamer von den Grünen.
Die Firma Mittendorfer GmbH hat um eine Bergwerksberechtigung für die Überschar „Hannelore“ beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend angesucht. Das Flächenausmaß der Überschar beträgt 27,5 ha. “Derzeit betreiben wir einen aktiven Bergbau innerhalb der Überschar „Kalksteinbruch Kerschbaumeben“ am Standort in Bad Ischl. Es handelt sich dabei um einen bergfreien mineralischen Rohstoff gemäß Mineralrohstoffgesetz in einem Flächenausmaß von ca. 2,2 ha. Die beantragte Überschar „Hannelore“ grenzt flächenmäßig direkt an den genehmigten Abbau.” sagt Alois Mittendorfer, GF Mittendorfer GmbH gegenüber salzi.at.
Bergwerksberechtigungen berechtigen zum ausschließlichen Gewinnen der in einem bestimmten Raum vorkommenden bergfreien mineralischen Rohstoffe und zu deren Aneignung. Mit der Bergwerksberechtigung wird keine Berechtigung zur Durchführung eines konkreten Abbauprojektes erworben.
Aus der Gesetzeslage (Mineralrohstoffgesetz) ist somit ersichtlich, dass für den Abbau (Gewinnung) des Rohstoffes zuvor der Nachweis erbracht werden muss, dass der begehrte Rohstoff überhaupt vorhanden ist. Die Verleihung der Bergwerksberechtigung selbst, unterliegt strengen behördlichen Prüfkriterien. Praxisnahe erklärt heißt dies, dass im gegenständlichen Falle mit der Bewilligung der Bergwerksberechtigung bloß der Nachweis eines erschlossenen natürlichen Vorkommens eines bergfreien mineralischen Rohstoffes gegeben ist, vergleichbar mit einer Ausweisung für bestimmte Nutzungszwecke im Flächenwidmungsplan (=Bergwerksberechtigung).
Zur Errichtung von Bauobjekten und deren Benützungen sind diesfalls noch gesonderte Bewilligungen von Nöten (= Gewinnungsbetriebsplan). Für einen konkreten Abbau sind daher in getrennten Verfahren weitere Bewilligungen nach unterschiedlichen Sachmaterien zwingend erforderlich, die zu Ihrer Anfrage jedoch nicht heran stehen. Bergwerksberechtigungen stehen im dringenden Zusammenhang mit der sorgfältigen und ausschließlich im öffentlichen Interesse liegenden Rohstoffvorsoge und Rohstoffsicherung. Gerade der „Kalkstein“ aus dem Raum Bad Ischl stellt einen ausgesprochen bedeutsamen natürlichen Rohstoff dar, der wiederrum naturverbunden für regionale Baumaßnahmen (zB.: Hochwasserschutz im Salzkammergut) zur Verwendung kommt. Darüber hinaus dienen die gegenständlichen Bemühungen der Arbeitsplatzsicherung und der regionalen Wertschöpfung.
Abbauplanungen sowie die Visualisierung der Einsehbarkeit wurden noch nicht in Arbeit genommen
In der begehrten Überschar sind somit Beweisgründe für den Rohstoff erbracht. Diese weisen einen möglichen Rohstoffabbau für Generationen auf. Wie bisher sind bei allfälligen künftigen Abbaumaßnahmen umweltschonende Belange vordringliche Aufgabenstellungen der Firma Mittendorfer GmbH. Abbauplanungen sowie die Visualisierung der Einsehbarkeit wurden noch nicht in Arbeit genommen. Keinesfalls wird die Fläche von 27,5 ha auf einmal geöffnet werden. Der Abbau wird in notwendigen Etappen Schritt für Schritt mit einer fortlaufenden Rekultivierung mit gleichzeitige geringstmöglichen Einsehbarkeit, wie es im derzeitigen Abbau geschieht, geplant.
Die Stadtgemeinde Bad Ischl spricht sich nachdrücklich gegen die Erteilung der beantragten Bergwerksberechtigung aus und begründet dies wie folgt:
1. Es ist vorweg fest zu halten, dass die beantragte Überschar — mit einer mehr als Verzehnfachung (!) der ursprünglichen Überschar „Kerschbaumeben“ eine Fläche von 27,5 ha betrifft, was ca. 40 Fußballfeldern entspricht.
2. Bad Ischl ist Luftkurort im Sinne des Oö. Heilvorkommen und Kurortegesetzes. Es ist zu befürchten bzw. zu erwarten, dass eine infolge einer Verleihung der beantragten Bergwerksberechtigung einhergehende Abbautätigkeit zu entsprechender Staubentwicklung bzw. zu einer messbaren Verschlechterung der Luftqualität im Osten des Gemeindegebietes führen würde. Die Luftmessstation des Landes Oberösterreich befindet sich auf dem sog. „Holzplatz“ in der Ortschaft Rettenbach. Die der beantragten Überschar zunächst liegenden Wohnobjekte (Mitterweissenbach 45 und 11) befinden sich zudem vom nordöstlichsten Punkt der selben nur 215 bzw. 227 m entfernt.
3. Die Stadtgemeinde hat sich bereits im Jahre 2004 gegen jeglichen zusätzlichen Steinbruch (Überschar „Kerschbaumeben“) im Gemeindegebiet von Bad Ischl ausgesprochen, da derartige Betriebe mit dem Status der Stadt als Kur- und Erholungsort nicht in Einklang zu bringen sind; dies gilt umso mehr für jegliche Erweiterung des Steinbruches. Eine Überschar von 27,5 ha, welche sich bis auf 725(!) Höhenmeter erstreckt, wäre letzten Endes weithin sichtbar und könnte eine entsprechende Bergwerksberechtigung – bzw. eine darauf fußende Betriebsanlage — auch durch Auflagen beliebigen Inhaltes nicht erteilt bzw. genehmigt werden, ohne dem örtlichen – und überörtlichen – Fremdenverkehrswesen in der Folge nachhaltigen und irreparablen Schaden zuzufügen. Auch der örtliche Tourismusverband hat sich in seiner Stellungnahme an das Amt der Oö. Landesregierung nachdrücklich gegen die Erteilung der beantragten Bergwerksberechtigung ausgesprochen.
4. Des Weiteren werden im Falle der Verleihung der beantragten Bergwerksberechtigung unzumutbare Lärmemissionen infolge der Abbau- bzw. Sprengtätigkeit, Brechungsanlage etc. entstehen, welche sich negativ für die Ortschaften Roith und Rettenbach, aber auch für den Tourismus auswirken werden. Das Ausmaß sämtlicher — als Folge einer Bergwerksberechtigung zu erwartenden für die umliegenden Ortschaften negativen Auswirkungen bzw. Emissionen – auch beeinflusst und verstärkt durch die herrschenden Windverhältnisse (Talenge und damit entstehende Zugluft) – muss im ggstdl. Verfahren auf jeden Fall genauestens untersucht werden.
5. Die Kläranlage des überörtlichen Reinhalteverbandes „Wolfgangsee Ischl“ befindet sich auf den Grundstücken 476/11, 196/3, 476/59 und 378/7, je KG Rettenbach, in unmittelbarer Nähe des Steinbruches. Es wäre durch die — infolge einer Verleihung der beantragten Bergwerksberechtigung unausbleibliche — Erweiterung der Abbautätigkeit im ggstdl. Steinbruch eine unzumutbare Beeinträchtigung des Betriebes der Kläranlage durch zusätzliche Emissionen (Staub, Erschütterungen, Lärm) zu erwarten.
6. Die örtliche Raumplanung sieht im ggstdl. Bereich weder im örtlichen Entwicklungskonzept noch im aktuellen Flächenwidmungsplan eine wie immer geartete Widmung für einen Steinbruch vor. Die beantragte Bergwerksberechtigung widerspricht eklatant den Zielsetzungen der örtlichen Raumordnung.
Eine der Aufgaben der örtlichen Raumforschung und somit jene, welche die Gemeinde wahrzunehmen hat und diese Wahrnehmungen nicht nur mit den Planungsinstrumenten Flächenwidmungsplan bzw. Örtlichem Entwicklungskonzept zum Ausdruck gebracht werden sollen ist, das wichtige, vorherrschende optimale räumliche Gegebenheiten nachhaltig gesichert werden.
Dazu zählen besonders schützenswerte Bereiche im Sinne der Erhaltung von Kulturgut neben Denkmal- und Ensembleschutz auch die Erhaltung des Ortsbildes sowie das Schützen von landschaftlichen Vorrangzonen wie Ökologie, Landschaftsbild und Landwirtschaft. Der Gemeinde selbst stehen für die aktive Raumordnung der Flächenwidmungsplan und das Örtliche Entwicklungskonzept sowie im engeren Bereich ein Bebauungsplan zur Verfügung.
Im Bereich der geplanten Überschar „Hannelore“ mit einer Gesamtgröße von ca. 27,5 ha ist im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Grünland – Für Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche mit der Ersichtlichmachung Wald entsprechend der forstrechtlichen Planung sowie ein Ablagerungsplatz für Schotter ausgewiesen. In diesem Bereich wurde eine Altlastenverdachtsfläche ersichtlich gemacht.
Das nächstgelegene Wohngebäude, im FWP als bestehendes Wohngebäude im Grünland mit der +Nr.34, ausgewiesen, liegt — wie bereits ausgeführt — in einer Entfernung von ca. 220 m zur geplanten Überschar (330 m – Abstandbereich gem. MinroG!). Als Wohnbauland ausgewiesene Flächen liegen in einer Entfernung von ca. 340 m.
Überörtliche Planungen sind im Flächenwidmungsplan ersichtlich bzw. kenntlich zu machen. Darunter gehören mitunter auch Bergbaugebiete, aber auch Gefahrenzonen nach Forstgesetz und Wasserrechtsgesetz und in weiterer Folge natürlich die Hintanhaltung von Gefahren für Objekte wie im gegenständlichen Fall des Betriebes Baumit und der Bundesbahnanlagen. Eine Beseitigung der bestehenden Waldfläche und somit eine gänzliche Öffnung dieses Hanges würde ein großes Gefahrenpotenzial einerseits für den genannten Betrieb und andererseits jedoch für die öffentliche Verkehrseinrichtung der Eisenbahn mit sich bringen und ist daher strikt abzulehnen.
Dazu wäre es erstrebenswert, einen Objektschutzwald festzulegen und sollte dies seitens der zuständigen Behörden unbedingt in Betracht gezogen werden, unabhängig davon ob dem gegenständlichen Ansuchen überhaupt stattgegeben wird. Neben diesen Interessen sollen auch die Ziele des Naturschutzes beachtet werden und würde durch diesen Eingriff nicht nur eine riesige Fläche an Wald verloren gehen sondern auch eine Vielfalt und Schönheit des Erholungswertes der Landschaft von Bad Ischl verschwinden. Neben den damit einhergehenden Ortsbildproblematiken würden auch Lebensräume für die heimische Tier- und Pflanzenwelt verloren gehen und das ungestörte und funktionsfähige Zusammenwirken eines bestehenden Naturhaushaltes nachhaltig gestört werden.
Im Weiteren gilt es auf jeden Fall bei gegenständlichen Projekt bzw. Verfahren zu überprüfen, inwieweit überörtliche Planungsinstrumente wie jene des Forstes, der Wasserwirtschaft, der Eisenbahn, der Bundesstraßen etc. betroffen sind und auch vor allem wie sich gegenständliches Projekt mit dem Waldentwicklungsplan sowie den Gefahrenzonenplänen der Wildbach- und Lawinenverbauung in Einklang bringen lässt. Diesbezüglich erhofft sich die Stadtgemeinde, dass vor jeden weiteren Maßnahmen bzw. Bewilligungen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Projekt die dazu berufenen Stellen wie Bund und Land ihre Kompetenzen wahrnehmen und die Gemeinde bzw. die Stadt unterstützen, indem die o.a. Thematiken aufgegriffen werden und dem Ansuchen nicht stattgegeben wird.
Außerdem erscheint es als wichtig zu überprüfen, ob der Bedarf eines derartigen Steinbruches und der damit verbundenen Abbruchmaterialien überhaupt vorliegt und weiters dieser aufgrund der bisherigen Erfahrungen überhaupt das gewünschte Ergebnis in Zusammenhang mit der Gewinnung („Wasserbausteine als Hochwasserschutz im Salzkammergut“) erzielt. Es erscheint daher aus unserer Sicht als unbedingt erforderlich, bevor derartige Planungen durchgeführt werden und in weiterer Folge sogar Ansuchen behandelt werden, dass die Unterlagen und Berechnungen einmal vorliegen müssen, welche eine derartige nachhaltig den Haushalt der Natur und vor allem das Ortsbild störende Festlegung einer Überschar rechtfertigen.
Für die Errichtung dieser noch wichtigen Unterlagen im Zuge des Ermittlungsverfahrens sollen auch den Betroffenen, wie der Gemeinde und dem Tourismusverband unbedingt Parteiengehör verschafft werden. Die dafür zuständigen Behörden werden daher seitens der Stadtgemeinde Bad Ischl ersucht im Sinne der angeführten Begründungen und Befürchtungen tätig zu werden und die Gemeinde Bad Ischl zu unterstützen um schlussendlich diesen nachhaltig negativen Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt hintanhalten zu können.
Wir ersuchen daher abschließend, keinerlei Festlegungen bzw. Genehmigungen zu erteilen, bevor nicht alle geforderten Unterlagen auf dem Tisch liegen, welche aus unserer Sicht danach ausreichen, um feststellen zu können, dass diesem Projekt auf keinen Fall eine Bewilligung erteilt werden kann.
7. Die betroffenen Grundstücke liegen inmitten eines Waldgebietes und würde das geplante Vorhaben somit eine Enklave im Wald bilden und eine schwere Beeinträchtigung des Erholungswertes der Landschaft darstellen.
8. Weiters wird darauf hingewiesen, dass gem. ÖEK die geplante Überschar Hannelore innerhalb des geplanten Grundwasserschongebietes Ebensee – Bad Ischl liegt.
9. Das Landschaftsbild des Trauntales würde infolge der geplanten Abbautätigkeit letztlich eine vollkommene Umgestaltung erleiden, welche die bereits bisher erfolgten Beeinträchtigungen völlig in den Hintergrund stellen würde. Es handelt sich außerdem bei den verfahrensgegenständlichen Grundstücken um exponierte Lagen bis auf 725(!) Höhenmeter, eine infolge der Verleihung der beantragten Bergwerksberechtigung durchgeführte betriebliche Tätigkeit würde letztlich eine — überörtlich wahrnehmbare — nachhaltige und irreparable Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes bewirken, welche praktisch von jedem Punkt des Gemeindegebietes – und darüber hinaus – einsehbar wäre.
10. Gem. Waldentwicklungsplan sind Waldflächen für Wohlfahrtsfunktion und Nutzfunktion sowie im geringen Ausmaß für Schutzfunktion von der für die Verleihung der verfahrensgegenständlichen Bergwerksberechtigung in Aussicht genommenen Flächen betroffen. Da im Falle eines Abbaus mit großflächigen Rodungen zu rechnen ist, ist auch im ggstdl. Verfahrendas Gefährdungspotenzial für das Industriegebiet sowie Infrastruktur Bahn, Straße, Kläranlage im ggstdl. Verfahren jedenfalls zu prüfen.
11. Eine Rodung läge aus den vorangeführten Gründen nicht im öffentlichen Interesse und spricht sich die Gemeinde daher auch gegen die Erteilung einer Rodungsbewilligung und einer naturschutzrechtlichen Bewilligung aus.
12. Weiters wäre infolge einer Verleihung der beantragten Bergwerksberechtigung mit der faktischen Erweiterung des bestehenden Steinbruches eine weitere Verschärfung der unbefriedigenden Verkehrssituation infolge der ungünstigen Anbindung an die B 145 unvermeidbar.
13. Die gesetzlich erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung müsste zweifellos zu einem negativen Ergebnis führen, was im ggstdl. Verfahren von der Behörde jedenfalls mit zu berücksichtigen ist.
14. Aus dem Dargelegten ergibt sich, dass die gem. § 34 Abs. 3 MinroG gesetzlich geforderte „Bedachtnahme“ der Behörde auf „öffentliche Interessen, besonders auf solche des Naturschutzes, der Raumordnung, des Umweltschutzes etc.“ im gegenständlichen Verfahren zu einer Versagung der Genehmigung führen muss.
15. Aus Sicht der Gemeinde ist daher im Falle einer Verleihung der beantragten Überschar im Ausmaß von 27 ha zusammenfassend davon auszugehen, dass
- negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten sind, die den Status der Gemeinde als zentraler Fremdenverkehrsort im Salzkammergut beeinträchtigen
- Erhöhung der Umweltbelastungen durch Abbau sowie Transport bzw. Aufbereitung der Rohstoffe v.a. durch zusätzliche Belastungen im Widerspruch zum Status Luftkurort stehen a. Luft b. Lärm
- Belastung Knoten Brücke – B 145 – Zunahme des Verkehrsaufkommen -> Leistungsfähigkeit Anbindung B 145 zu hinterfragen ist
- Gefährdungssituation Verkehrsaufkommen bei Eisenbahnquerung — Auswirkungen aufgrund großflächiger Rodungen auch auf die Sicherheit der bestehenden Infrastruktur nicht ausgeschlossen werden können.
Grüne fordern Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes
Die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen, speziell Schotterabbauprojekte und Steinbrüche sind immer wieder ein Konfliktthema. Dabei prallen die unterschiedlichen Interessen der Betreibern, AnrainerInnen und Gemeinden, aber auch die Anliegen des Natur- und Umweltschutzes sowie des Fremdenverkehrs aufeinander.
Bei obertägigem Abbau bedeutet Rohstoffgewinnung immer auch einen mehr oder weniger deutlichen Eingriff in das Landschaftsbild. AnrainerInnen befürchten vermehrte Belastungen durch Lärm, Staub etc.
Das ist nicht selten die Ursache für langjährige Konflikte und führt zu langwierige rechtliche Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang für alle Beteiligten. Ein Paradebeispiel dafür ist die bereits bestehende Gewinnungsanlage sowie die im Anschluss an diese beantragte Erweiterung (Überschar „Hannelore“) der Firma Mittendorfer aus Altmünster.
Sowohl von den mit der Vollziehung neu beauftragten Behörden, von den Betroffenen, aber auch von der Rohstoffindustrie selbst wurde das Mineralrohstoffgesetz immer wieder kritisiert. In der Praxis hat sich nämlich gezeigt, dass, etliche Regelungen nur schwer bis gar nicht vollziehbar sind.
„Änderungen im Interesse aller Beteiligten sind dringend notwendig. Der zuständige Minister, Dr. Reinhold Mitterlehner, sollte daher umgehend für eine Novellierung des Mineralrohstoffgesetzes sorgen“, sagt Reitsamer.
Novellierung MinroG
Folgende Punkte sollen in der Novellierung berücksichtigt werden:
- Vereinfachung von Bestimmungen des MinroG im Hinblick auf die Verständlichkeit.
- Auflassung der Kategorie der neobergfreien mineralischen Rohstoffe (§ 3 Abs. 1 Zif. 4 MinroG). Diese gar nicht selten vorkommenden Rohstoffe, wie etwa auch Kalkstein, sind dem umfangreichen und partizipationsfreundlicheren Genehmigungsregime der grundeigenen Rohstoffe zu unterwerfen.
- zumindest ist die Verankerung der Parteistellung der betroffenen Gemeinden im Verfahren zur Verleihung der Bergwerksberechtigung fix zu verankern (Ergänzung zu § 30 MinroG) sowie eine 2. Instanz einzuziehen.
- als unbedingte Genehmigungsvoraussetzung ist eine Mindestergiebigkeit des Vorkommens vorzusehen.
- Verbesserung des Verfahrens zum Gewinnungsbetriebsplan: Keine Ausnahme von der 300 m‑Verbotszone. Verkehrsemissionen müssen dem Betrieb zugerechnet werden. Keine Einschränkung der Parteistellungen bei nachfolgenden Gewinnungsbetriebsplanänderungen. Strenge Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nach dem IG‑L. Verbindliche Sanierungsverfahren für bestehende Abbauanlagen.“
Rohstoffmasterplan
„Am wichtigsten erscheint mir dabei die Erstellung eines Rohstoffmasterplanes zu sein“, so Reitsamer. Also eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines nachhaltigen Rohstoffplans („Rohstoffmasterplan“). Für das Gewinnen von mineralischen Rohstoffen sind hierzu pro Bundesland die möglichen Abbaugebiete nach Ort und Lage vorweg genau zu erfassen und verbindlich festzulegen. Dies unter Beteiligung der Gemeinden, Länder und Beachtung der Interessen des Natur- und Landschaftschutzes, der Raumordnung, Umweltschutzes, des Fremdenverkehrs und Bedachtnahme auf sonstige öffentlichen Interessen.
Dabei sollen die Vorkommen an mineralischen Rohstoffen in strenge Tabuzonen sowie von diskussionswürdigen Stellen unterteilt werden, welche einerseits wirtschaftlich interessant sind und andererseits nach Ansicht von Fachexperten als sinnvolle Option für ein Behördenverfahren angesehen werden. So wären Zonen für eine mögliche Gewinnungstätigkeit ausgewiesen, die mit den genannten Beteiligten und den Betroffenen akkordiert sind.
Damit sollten konkrete Grundlagen für Abbaumöglichkeiten von mineralischen Rohstoffen im Bereich der jeweiligen Gemeinde vorliegen, welche dann die Basis für die Behandlung von Ansuchen und die Erteilung von Berechtigungen nach den Bestimmungen des MinroG dienen würden.
Der Wirtschaftsminister wurde vom Nationalrat aufgefordert, in angemessener Zeit einen “Österreichischen Rohstoffplan” zu erstellen, der nunmehr seit etwa Mitte des Jahres 2010 fertiggestellt sein dürfte. Dieser bundesweite Masterplan zur Rohstoffsicherung ist in Relation zum jeweiligen Bedarf der Ländern und Gemeinden zu verstehen und soll eine Grundlage für künftige Gewinnungsaktivitäten darstellen.
Die Arbeiten am Österreichischen Rohstoffplan wurden in zwei Phasen gegliedert: Phase 1 (systematische Erfassung und Evaluierung der Rohstoffvorkommen auf ihre Sicherungswürdigkeit) und Phase 2 (Konfliktbereinigung). Dabei wurden die mit systemanalytischen Methoden objektiv identifizierten Rohstoffgebiete gemeinsam mit den Bundesländern konfliktbereinigt.
Ziel war es, Rohstoffgebiete zu identifizieren, die in keiner Weise mit anderen Schutzgütern (z.B. Siedlungsgebiete, Nationalparks, wasserwirtschaftliche Vorrangzonen, Landschaftsschutzgebiete, Forst, Natura-2000 Gebiete) in Widerspruch stehen.
Nach dieser Konfliktbereinigung sollen die Rohstoffgebiete als „Rohstoffsicherungsgebiete“ raumordnerisch festgelegt werden. Bei der Ausweisung von Rohstoffsicherungsgebieten wird insbesondere bei den oberflächennahen Baurohstoffen nach einer regionalen Versorgungssicherheit von mehreren Generationen getrachtet.
Für die einzelnen Rohstoffgruppen (Sande, Kiese, Festgesteine, hochwertige Karbonate, Tone, Industrieminerale, Erze und Energierohstoffe) wurden unterschiedliche Evaluierungsmethoden ausgearbeitet.
Nach wie vor ist die Rohstoffsicherung eine Angelegenheit der Unternehmen. Im Rahmen des Österreichischen Rohstoffplanes wurden durch die öffentliche Verwaltung aber jene grundlegenden Arbeiten im Vorfeld der unternehmerischen Aktivitäten geleistet, die weit über den Aufgabenbereich und die Möglichkeiten der Unternehmen hinausgehen. Sie sind neben anderen Maßnahmen als zentrale Aufgabe einer aktiven Rohstoffpolitik zu verstehen.
Der Österreichische Rohstoffplan zielt auf einen breiten Konsens zwischen Bund, Ländern und der einschlägig tätigen Wirtschaft ab und stellt somit einen wichtigen Generationenvertrag zur Rohstoffsicherung dar.
Andi es tut mir leid als ich das geschrieben habe wusste ich noch nicht das Kritiken und Meinungen anderer nicht erwünscht sind da werde ich wahrscheinlich noch ein paar Jahre warten müssen
Andi du nennst mich ungebildet dann behaute ich du bist ein Lügner sag mir wie oft beim Mittendorfer gesprengt wird ich könnte es dir sagen dann weist du sicherlich auch das seinerzeit Seismographische Messungen durchgeführt wurden und die Ergebnisse Negativ wahren
Andi! sie jammern unsere gute Luft und unser Kurort und wehr kümmert sich um die Altlasten (Müll) die auch noch in ischl vergraben sind und wir schon teuer bezahlt haben in anderen orten werden alte Deponien schon lange wieder entsorgt und in Wels verbrannt aber da fehlt dann doch manchen das Fachwissen oder sollten wir gewisse Sachen vergessen und gras rüberwachsen lassen
Andi! ist dir lieber das die jungen Leute keine arbeit mehr finden weil ein paar gscheite meinen alles besser zu wissen und sich als was ausgeben was sie nicht sind nur weil sie ein Parteibuch habe und gleich zum Vizepräsidenten aufsteigen und glauben das fachliche wissen eines Bergbauingenieurs zu haben
Juhu!
Endlich einmal ein Foto ohne der entbehrlichen Grinsefratze. Also i find des super
Bist du lustig Robert
1. Bist du warscheinlich selbst ungebildet, denn so eine Aussage kann nur von einer Person kommen der es an geistiger Bildung fehlt. Ich finde es eine Frechheit von dir, so eine unqualifizierte Aussage zu tätigen. Was ist deine Qualifikation auf die du dich berufst???
2. Ich habe nicht viel Geld in ein Haus gesteckt, um es mir vom Mitterndorfer zersprengen zu lassen. Ich bin jetzt schon stark beeinträchtigt durch regelmäßiges Sprengen und dem Lärm der damit verbundenen LKW-Fahrten durch diese Frechheit von Steinbruch.
3.Kann ich eklatante Rechtsverletzungenn mit Bild, Ton und Seismografen beweisen. Sprengutensilien liegen frei herum, für jeden der sich ein wenig auskennt ein gefundenes Fressen. Bagger, LKW und Radlader verlieren in großen Mengen Treibstoff, Schmierstoffe und Sonstiges.